Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-21
Wortprotokoll
Die beiden Anträge Stump und der Minderheit Binder sind sehr nahe beieinander und betreffen den einen Bereich, der Minderheitsantrag Fischer-Seengen ist inhaltlich ganz anders gelagert.
Zunächst zum Minderheitsantrag Binder und zum Antrag Stump: Es wollen beide das Prinzip einführen, dass leise Wagen finanziell besser gestellt werden als laute Wagen. Mit diesem Prinzip ist der Bundesrat einverstanden. Wir haben das bereits vorgenommen. In Artikel 20 der Netzzugangsverordnung - das ist die Verordnung, die regelt, wie teuer ein Zug, der unser Netz benutzt, diesen Zugang bezahlen muss - heisst es nämlich unter dem Titel "Deckungsbeitrag", dass die Umweltbelastung der Fahrzeuge (Lärm, Abgase, offene Toiletten, das gibt es ja bei den Eisenbahnen leider auch noch, usw.), ein Element für die Berechnung des Trassenpreises ist. Das Prinzip beider Anträge haben wir in dieser Verordnung bereits aufgenommen. Beim Antrag der Minderheit Binder stört gesetzgeberisch der Ausdruck "Bonus-Malus-System". Soweit es der Ausdruck "Malus" ist, könnte er noch berücksichtigt werden. Es ist so, dass diese Wagen teurer zu stehen kommen. Aber es ist etwas falsch, wenn der Ausdruck "Bonus" im Gesetz steht, weil es ja nicht so ist, dass wir die leiseren Wagen subventionieren würden. Das wollen wir nicht, nicht einmal bei der Bahn. Dieser Begriff ist missverständlich, hingegen könnten wir mit dem Antrag Stump durchaus leben.
Ganz anders gelagert ist der Minderheitsantrag Fischer-Seengen. Hierzu ist zunächst einmal zu sagen, dass aus Sicht der Lärmbetroffenen entlang anderer Bahnlinien dieser Antrag etwas merkwürdig erscheint. Warum soll ab dem Jahre 2006 diese rigorose Lösung nun nur gerade für die Huckepackkorridore gelten, aber für andere Bahnlinien nicht, auf denen ja auch Güterwagen verkehren können?
Das führt dann auch zu einer praktischen Schwierigkeit: Es wäre ja so, dass an der Grenze die Lärm verursachenden Wagen aus den Zugsverbänden herausgenommen werden müssten. Sie müssen wissen, dass die Güterzüge nach Wagenbesitzern bunt zusammengesetzt sind, es gibt also Züge mit Güterwagen von ABB, Migros, Shell, Coop usw.; es wären dann die Operateure, die diejenigen Wagen, die zu laut sind, aus den Zugsverbänden herausnehmen müssten. Bestraft würden da die Operateure und nicht die Besitzer. Es ist auch so, dass der Minderheitsantrag rein rechtlich - da muss ich Herrn Fischer Recht geben - zwar diskriminierungsfrei ist; er würde die Schweizer genau gleich treffen wie die Ausländer. Tatsächlich ist es aber so, dass die Güterwagen in Europa bis zum Jahre 2006 nicht lärmsaniert sein werden, insofern ist eine Lärmsanierung des Rollmaterials bis zum Jahr 2006 einfach nicht realistisch. Diese Massnahme wird nicht eingeführt sein, und faktisch wird es natürlich zu einer Diskriminierung der Operateure, also der Betreiber, führen.
Ich ersuche Sie also, den Antrag der Minderheit Fischer-Seengen abzulehnen.
[VS]
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté