Fehr Hans · Nationalrat · 2000-10-05
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-05
Wortprotokoll
Mit 66 Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat habe ich eine Motion eingereicht. Es wird erstens die Neukonzeption des Beschwerdewesens im Asylrecht gefordert. Zweitens werden als Sofortmassnahmen Ordnungsvorschriften verlangt.
Worum geht es? Nicht zum ersten Mal in diesem Saal und in den letzten Jahren steht die oft fragwürdige und zum Teil sogar gesetzeswidrige Praxis der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) am Pranger. Auch die FDP hat ja erfreulicherweise in diesem Sinn interveniert. Ich bitte sie darum speziell um Unterstützung des Anliegens.
Beispiele von Missständen im Bereich der so genannten Rechtsprechung der ARK könnte ich Ihnen bis zum Gehtnichtmehr aufzählen. Ich verzichte auf eine lange Liste, aber ich möchte Ihnen zwei oder drei Beispiele bringen.
Erstes Beispiel: In den letzten Jahren haben ARK-Richter Hunderte von Dossiers verschleppt oder schubladisiert. Dies unter dem Vorwand, man müsse die Rechtsprechung koordinieren. Es ist absolut nicht akzeptabel, dass das x Jahre lang dauert. Man hat beim Asylgericht natürlich gehofft, die Sache werde dann irgendeinmal durch eine humanitäre Kollektivregelung gesamthaft geregelt.
Zweites Beispiel: In den Jahren 1992 bis 1995 haben die Asylrichter sage und schreibe 2000 Beschwerdefälle von Leuten aus Bosnien, aus Ex-Jugoslawien und aus Sri Lanka sistiert, also schubladisiert.
Es gibt unglaubliche Einzelfälle, da wurde einfach alles liegen gelassen: in einem Fall im Kanton Genf dauerte das Beschwerdeverfahren acht Jahre und zehn Monate, in einem Fall im Kanton Freiburg mehrere Jahre. Es gibt leider im Asylgesetz eine Zeitfalle: wenn vier Jahre lang kein rechtskräftiger Entscheid gefallen ist, dann wird die vorläufige Aufnahme gewährt. Missbräuchlich spekuliert das Asylgericht zum Teil auf diese Zeitfalle. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Das neueste Beispiel ist die Knochenanalyse - meiner Meinung nach und der Meinung vieler Fachleute nach ein [PAGE 1187] absolutes Fehlurteil. Insgesamt ist es so, dass die unglaubliche Praxis des Asylgerichtes zum Teil das Asylgesetz unterläuft und wie ein Signal dahingehend wirkt, dass die Leute das Asylrecht missbrauchen sollen. Ich bekomme fast jeden Tag - ich könnte Ihnen das zeigen - von Gemeinden, von der Fremdenpolizei und von Kantonen solche Beispiele. Es ist unglaublich, was sich dieses Asylgericht erlaubt.
Die von uns geforderten Massnahmen gehen aus der Motion klar hervor: Einerseits verlange ich Weisungen oder Ordnungsvorschriften, dass Fälle innert sechs Monaten à la FDP-Forderung abzuschliessen sind. Andererseits verlange ich bei diesem unglaublich komplizierten und vielschichtigen verwaltungsmässigen Beschwerdeverfahren, dass man eine einfachere Form findet, allenfalls ein asylspezifisches Verfahren schafft, das schneller und trotzdem rechtsstaatlich einwandfrei ist.
Der Bundesrat kann in seiner Antwort viele Missstände nicht in Abrede stellen - weil sie natürlich wahr sind. Er kann sie nicht bestreiten. Er hat leider gewisse Gummiantworten direkt von der ARK übernommen, die in eigener Sache urteilt und natürlich befangen ist.
Aber es geht doch nicht an, dass das Asylgericht zum Teil das Asylgesetz unterläuft, die bundesrätliche Politik unterläuft und quasi eine eigene Asylpolitik macht. Das können wir in einem Rechtsstaat mit einem Asylgesetz, das vom Volk abgesegnet worden ist, nicht akzeptieren.
Darum bitte ich Sie, die Motion vollumfänglich zu überweisen. Der Bundesrat möchte die Weisungen nicht haben. Wir haben sie jetzt beschlossen, das ist bereits hinfällig.
Darum halte ich daran fest: Ich bitte Sie, an der Motion festzuhalten, damit das Beschwerdewesen im Asylrecht auf eine neue Grundlage gestellt wird und man eine gescheitere Vorlage ausarbeiten kann.
Ich bin davon überzeugt, dass Herr Koller vom Bundesamt für Justiz und die Herren Gerber und Hadorn vom Bundesamt für Flüchtlinge Freude haben, wenn sie einmal zusammensitzen und die Grundlagen dieses asylspezifischen Beschwerdeverfahrens studieren können.
Dann haben wir nachher wieder rechtsstaatliche Zustände mit einer Verfahrensbeschleunigung; das will der Asylgesetzgeber.