Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-06
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06
Wortprotokoll
Artikel 4 behandelt den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Wie die Botschaft selbst zu Recht sagt, ist dieser an sich bereits in höherrangigem Recht, d. h. in der Bundesverfassung, verankert, und hier wird eigentlich noch etwas dazu gesagt, wie diese Unabhängigkeit zu verstehen ist. Unabhängigkeit ist dann gegeben, wenn der Richter sich an nichts anderem orientieren muss als am Recht und, wie die Vorlage besagt, auch an der Gerechtigkeit. Ich habe drei Gründe, die mich dazu geführt haben, den Begriff der Gerechtigkeit zu streichen.
Der erste Grund ist historischer Natur. Soweit ich gesehen habe, ist weder in einer anderen, jetzt noch bestehenden Strafprozessordnung der Eidgenossenschaft noch im Strafgesetzbuch der Rekurs auf die Gerechtigkeit jemals bemüht worden; dies zu Recht, denn zweitens - das ist ein stilistischer Grund - haben wir mit solchen Rekursen eigentlich erst mit der Revision der Bundesverfassung begonnen. Da sind wir ins Literarische abgeglitten und haben relativ wenig normative Neuerungen, aber sehr viele blumige, schöne Begriffe eingeführt, die - drittens - in der Sache mehr Verwirrung stiften, als dass sie Klarheit bringen. Mir genügt es, und ich bin schon "gottenfroh", wenn sich die Richter und die Polizei an das Recht halten. (Heiterkeit) Was nämlich Gerechtigkeit ist, darüber lässt sich streiten, das ist ein philosophischer Begriff, und der hat für mich, je nachdem, woher ich komme, welche kulturelle Prägung ich habe, welche zivilisatorischen Umstände gerade bestehen, ob ich reich oder arm, ob ich Europäer oder Asiate bin, eine völlig andere Bedeutung. Gerechtigkeit hat für mich als Gesetzgeber eine bestimmte Bedeutung, und zwar für mich als Person, welche am Gesetzgebungsprozess beteiligt ist. Es ist meine ureigene Vorstellung von Gerechtigkeit, die mich dazu führt, ein Gesetz so oder anders mitzutragen oder abzulehnen oder zu gestalten. Es ist das gesetzte Recht, das der Ausdruck einer allgemeinen oder mehrheitlichen Gerechtigkeitsauffassung ist. Wo kämen wir hin, wenn wir dem einzelnen Polizeibeamten, dem einzelnen Staatsanwalt, dem einzelnen Richter seine Gerechtigkeit liessen?
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Artikel 8, "Verzicht auf Strafverfolgung". Wenn Staatsanwaltschaft und Gerichte nur an das Recht gebunden sind, dann ist Artikel 8 für den Verzicht auf die Strafverfolgung massgebend. Jetzt sagen Sie mir, was der Begriff der Gerechtigkeit in diesem Zusammenhang soll. Wenn sich das Gericht oder die Staatsanwaltschaft nebst dem Recht auch noch auf die Gerechtigkeit berufen darf, dann kann sie Artikel 8 ausdehnen. Das ist wohl nicht Ihre Auffassung. Es geht mir nicht darum, ein ungerechtes System einzuführen, aber ich halte den Begriff der Gerechtigkeit auf dieser Stufe für nicht mehr sachgerecht. Gerechtigkeit ist ein philosophischer Hintergrund, der uns solche Gesetze machen lässt, solches Recht setzen lässt, die wir als gerecht erachten. Mehr steckt nicht dahinter, aber wenn das dahintersteckt, ist es sehr viel.
Ich bitte Sie daher auch aus philosophischen Gründen, meinem Antrag zuzustimmen.