preparatory:AB 70322
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-06
Wortprotokoll
Die Fassung Ihrer Kommission erweitert den Spielraum für die Kantone. Die Kantone können vorsehen, dass die Strafverfolgung aller Mitglieder der Vollzugs- und Gerichtsbehörden von der Ermächtigung einer nichtrichterlichen Behörde abhängt. Der bundesrätliche Entwurf schränkt das ein, nämlich auf die Mitglieder der obersten derartigen Behörde, und übernimmt die geltende Regelung von Artikel 366 Absatz 2 Buchstabe b des Strafgesetzbuches. Aber wir können uns natürlich auch mit der Fassung der Kommission einverstanden erklären. Das ist eine Ermessenssache, und falls das - wie das geltend gemacht worden ist - den Kantonsregelungen besser entspricht, dann sind wir damit einverstanden.