Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-11
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Im Rahmen von Ziffer III geht es um die Befristung der neuen Artikel 12a, 12b und 12c, 20a sowie Anhang 1a auf eine Dauer von zwölf Jahren. In der Kommission ist die Frage gestellt worden, ob diese Befristung an sich und ob auch die Dauer sinnvoll sei. Die Diskussion drehte sich um die Frage des Investitionsschutzes, darum, ob es nicht notwendig sei, diese Befristung etwas auszudehnen. Herr Bundesrat Merz hat in der Kommission dargelegt, dass aufgrund der Erfahrungen, welche bereits im Rahmen von Pilotprojekten gemacht worden seien, davon ausgegangen werden könne, dass eine Frist von zehn Jahren oder schon weniger an sich genüge, bis feststehe, ob ein solches Projekt erfolgreich durchgeführt werden könne oder nicht. Deshalb ist uns diese Frist als sinnvoll dargestellt worden. Dazu kommt, dass vor Ablauf der Frist die Frage gestellt werden muss, ob sie verlängert werden kann oder nicht.
Die Grundfrage, ob man das überhaupt begrenzen will oder nicht, müssen Sie in diesem Zusammenhang natürlich auch bearbeiten und behandeln. Herr Stähelin gibt uns Gelegenheit, uns dazu unsere Gedanken zu machen. Aus Sicht der Kommission ist diese Vorlage eine Anschubvorlage. Eine Anschubvorlage ist in dieser Hinsicht immer zeitlich zu befristen. Entweder man sieht einen Absenkungspfad der entsprechenden Unterstützungsmassnahmen bereits im Gesetz vor. Dann kann man das Gesetz unbeschränkt konzipieren. Oder man konzipiert selbst die Dauer der Gesetzesbestimmung, damit solche Anschubmassnahmen eines Tages ein Ende finden. Diese Konzeption hier folgt der Vorstellung, dass das Gesetz als solches bestimmte Anschubartikel in der Zeit beschränken wolle. Sie haben hier zu wählen.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, Ziffer III in der Fassung des Bundesrates und des Nationalrates anzunehmen.