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preparatory:AB 70638

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Vorerst allgemein zum Strafbefehlsverfahren. Vonseiten der Bündner wird jetzt gesagt: Wir haben lieber ein Urteil eines gewählten Richters als eines Beamten. Dazu ist Folgendes zu sagen: Bei Strafbefehlsverfahren wird der Straffall bis zu einem gewissen Stadium untersucht, und dann wird ein sogenannter Strafbefehl, ein Strafmandat oder eine Strafverfügung erlassen. Das wird dem Angeschuldigten zugestellt. Dieser kann sagen: Gut, ich bin mit dieser Strafe einverstanden, für mich ist der Fall erledigt, ich akzeptiere das. Wenn er das nicht will, dann kann er Einsprache erheben, dann geht es ans Gericht. Wenn jemand unbedingt will, dass die Strafe von einem gewählten Richter verhängt wird, dann muss er halt seinen Fall weiterziehen.

Aber das Strafbefehlsverfahren ist eines der wirkungsvollsten Instrumente der Verfahrensvereinfachung. Tatsächlich [PAGE 1050] ist es in den meisten Kantonen auch so. Wegen den kleinen Fällen, den Bagatellfällen, der Kleinkriminalität, wird es in den Kantonen so gehandhabt; und es ist auch richtig, dass es von der Schweizerischen Strafprozessordnung übernommen wird. Ohne dieses Strafbefehlsverfahren in diesem System können die vielen Fälle von Kriminalität, vor allem der Kleinkriminalität, gar nicht bewältigt werden. Ohne dieses System müsste die Justiz natürlich ganz andere Ressourcen haben.

Jetzt können Sie sagen, bei Ihnen habe es funktioniert. Das ist eine Frage der Organisation. Hier wird sich Bundesrat Blocher noch äussern.

In der Kommission ist der gleiche Antrag vorgelegen. Sie hat sich - ich betone das nochmals - dann überzeugen lassen, dass es richtig ist, wenn das Verfahren so durchgezogen wird. Die Untersuchungsbehörde - Sie sagen "Beamte" - kann also das Verfahren abschliessen, das dem Angeschuldigten unterbreiten, und die Sache ist dann erledigt. Der Fall muss nicht noch an eine andere Instanz geschickt werden, die dann den Stempel draufdrückt oder - etwas seriöser gesagt - das nochmals beurteilt. Das ist die Idee.