preparatory:AB 70667
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Privatklägerschaft und Dritte: Diese Änderung geht auf eine Anregung des Bundesstrafgerichtes zurück. Es hat nämlich festgestellt, dass die Fassung gemäss Entwurf dazu führen würde, dass die Privatklägerschaft, weil sie Partei ist, immer persönlich erscheinen müsste, weil keine Dispensationsmöglichkeit erwähnt ist. Das ist tatsächlich nicht sinnvoll, da die Teilnahme der Privatklägerschaft und einer von der Einziehung betroffenen Drittperson, die nicht als Zeuge oder Auskunftsperson [PAGE 1046] vorgeladen ist, nicht unbedingt erforderlich ist. Deshalb unser Vorschlag.