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Lombardi Filippo · Ständerat · 2006-12-12

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-12

Wortprotokoll

Ich schulde Herrn Pfisterer nur eine kleine Antwort. Es stimmt nicht, dass es nicht bewiesen worden ist, wie man das kalkulieren und wie man das klar abgrenzen muss. Es gibt zwei Berichte zur Sache, den Bericht des Bundesrates und den Bericht der KVF-NR; und beide sagen, eigentlich sei es sehr einfach zu definieren, was darunterfällt. Und es ist auch sehr einfach und problemlos, das mit den heutigen Mitteln der Verwaltung [PAGE 1107] durchzuführen, ohne zusätzliche Mehrkosten oder administrative Schwierigkeiten. Es ist klar begrenzt. Es geht nicht um ein Präjudiz, das Hunderte von Ausnahmen und Interpretationen nach sich ziehen könnte. Es ist sehr klar beschränkt.

Ich betone nochmals: Es ist klar; und hätten wir, Herr Kollege Pfisterer, überhaupt keine Ausnahmen in diesem Gesetz, dann würden wir natürlich gar keinen ordnungspolitischen Sündenfall machen. Aber ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, weshalb wir das für drei wichtige Bereiche gemacht haben - für die Forstwirtschaft, die Landwirtschaft und die Berufsfischerei - und warum wir dieses Zeichen nicht setzen können für diese wirklich strukturschwache Branche in Regionen, die sehr grosse Probleme haben. Es gibt weitere Beispiele in unserer Gesetzgebung, bei denen wir diesen Versuch gemacht haben. Ich glaube, unser Föderalismus und unser Verständnis für die sogenannten Rand- und Bergregionen basiert auch auf dieser Fähigkeit, Abwägungen zu machen. Hier geht es darum, eine Abwägung zu machen und einen Schritt in die richtige Richtung zu tun.

Ich ersuche Sie, der Kommission zu folgen und dem Nationalrat zuzustimmen.