Altherr Hans · Ständerat · 2006-12-12
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Dass das neue Rechnungsmodell diverse Änderungen bringt, wurde bereits gesagt. Bei den Gerichten kommt hinzu, dass im Voranschlag 2007 die Verschmelzung von Bundesgericht und Versicherungsgericht erstmals zum Tragen kommt. Es kommt weiter hinzu, dass sich das Bundesstrafgericht nach wie vor in einer Aufbau- und Konsolidierungsphase befindet und dass uns schliesslich das erste Budget des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegt. Ich komme ganz kurz zu diesen einzelnen Gerichten:
Beim Bundesgericht ergibt sich aus einem Ertrag von 16,5 und einem Aufwand von 76,3 Millionen Franken ein Saldo von 59,7 Millionen. Dieser Saldo liegt 5 Millionen Franken höher als beim Voranschlag 2006. Die Differenz erklärt sich wie folgt: Für Raummiete und Informatik ergeben diese internen Verrechnungen plus 11 Millionen, Ertrag aus Weiterverrechnung dieser IT- Kosten an das Bundesverwaltungsgericht 4 Millionen, Abnahme der Personalkosten 2 Millionen, was die Differenz von plus 5 Millionen Franken ergibt.
Beim Bundesstrafgericht steigt dieser Saldo um 3,4 Millionen Franken. Diese Erhöhung setzt sich zusammen aus Personalkosten, plus 1,6 Millionen, und sodann Raummiete und Informatik, plus 1,8 Millionen Franken. Wir haben den Personalbedarf in der Subkommission diskutiert und halten ihn für ausgewiesen.
Beim Eidgenössischen Versicherungsgericht und beim Bundesstrafgericht haben wir je einen Nachtrag zu behandeln. Es geht dabei um Zahlungen für die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. Die entsprechenden Positionen sind schlecht budgetier- und steuerbar. Sie sind ausgewiesen und werden kompensiert.
Ich komme zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses Gericht ist sozusagen im Rohbaustadium. Es startet am 1. Januar 2007. Es rechnet mit einem Saldo von 63 Millionen Franken, ein Betrag, der zumindest teilweise in den Departementen kompensiert wird, wo die Rekurskommissionen wegfallen. Die Reduktion bei den Personalbezügen auf der Fahne erfolgte wie beim Bundesgericht aufgrund einer Nachmeldung der Gerichtsleitung. Die Nachmeldung erfolgte nach der konkreten Einstufung der gewählten Richter. Ursprünglich waren pauschale Lohnzahlungen budgetiert. Die zweite Nachmeldung in diesem Bereich, nämlich die Bezüge der Eidgenössischen Schätzungskommission, war die Folge eines Versehens. Früher war diese Kommission beim Bundesgericht angehängt, nun ist sie es beim Bundesverwaltungsgericht. Nachträge haben wir in diesem Bereich nicht. [PAGE 1089]
Insgesamt beantragt die Finanzkommission Zustimmung zu allen Positionen und Nachträgen gemäss Voranschlag und Fahne.
[VS]