Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-12-14
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Die Schweiz ist im Begriff, mit den Gaskombi- und Dampfturbinenkraftwerken ein neues CO2-Problem zu schaffen. Neu ist dies für uns, weil wir bisher keine Kohlekraftwerke und ähnliche Anlagen hatten. Man konnte bisher sagen, dass die Schweiz das CO2-Problem bei der Stromproduktion praktisch nicht kenne. Das ist, glaube ich, Gemeingut. Wenn wir nun aber in der Botschaft erstens lesen, dass der Bundesrat diese Problematik Gaskombikraftwerke überhaupt "nicht berücksichtigt", wenn wir zweitens feststellen, dass der Nationalrat diese Problematik auch nicht berücksichtigt hat, dann müssen wir uns fragen: Warum? Ganz offensichtlich ist man, jedenfalls hierzulande, erst an der Arbeit. Auch die Verwaltung hat der Kommission in der Kommissionssitzung nicht definitive Antworten geben können. Man hat unter anderem auf den Klimabericht verwiesen, der erst im Sommer vorliegen soll. Das ist die Ausgangslage gewesen.
Dennoch ist es richtig - wir sind uns wahrscheinlich einig -, dass die Gaskombikraftwerke und allenfalls die Kraftwerke mit Dampfturbinen (die GUD) schlechte Lösungen sind, weil pro Werk eine Belastung in der Grössenordnung von 1 Million Tonne CO2-Äquivalent geschaffen wird und damit der ganze Regelungserfolg, den wir mit der CO2-Ordnung jetzt erreichen möchten, kompensiert wird. Wir sprechen von etwa 700 000 Tonnen, die wir einsparen könnten. Ein ganz grosser Emittent würde das alles wieder "auffressen", was wir eigentlich erreichen wollten. Das ist das Problem, vor dem wir stehen.
Wir stehen vor einem Konflikt zwischen Klimaschutz und Stromversorgung. Es dürfte vielen wie mir gehen: Selbstverständlich gebührt dem Klimaschutz der Vorrang. Daraus müsste man eigentlich ein Verbot der GUD ableiten. Ich meine, das müssen wir auch erreichen. Die Kommission hat sich im Wesentlichen auf diese Zielvorstellung geeinigt. Allerdings ist es offenbar kurzfristig nicht erreichbar. Auch ein entsprechender Antrag in der Kommission für eine Motion zu einem generellen Verbot hat keine Mehrheit gefunden - aus Gründen, die ich heute einigermassen einsehe. Das heisst aber, ein Verbot ist höchstens langfristig machbar, und dass wir diese GUD wenigstens nur als Übergangslösung zulassen dürfen; als Übergangslösung, die wir möglichst präzis umschreiben. Das ist im Grunde genommen die Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben und heute Kollege Lauri mit seinem Antrag eingebracht hat, und ich habe versucht, sie mit einem Eventualantrag zu konkretisieren.
Wir haben in der letzten Session, in Flims, das Prinzip der Versorgungssicherheit in die Stromgesetzgebung aufgenommen. Jetzt stehen wir vor dem anderen Teil dieses Konflikts. Die Versorgungslücke kommt auf uns zu, das wurde jetzt mehrfach gesagt. Bei allem Optimismus werden wir nicht darum herumkommen, entweder aus fossilen Quellen oder aus Kernkraft Strom zu produzieren. Die fossilen Quellen haben offensichtliche Nachteile. Ein Stromimport ist unsicher und hat Ihnen allen bekannte Nachteile. Ich lade Sie daher ein, in der nachfolgenden Diskussion den Themenkreis GUD wenigstens so weit zu bearbeiten, wie wir das beim heutigen Wissensstand tun können. Das ist der Sinn des Antrages, den Ihnen die Kommission zu Absatz 2 unterbreitet. Wir brauchen eine Übergangslösung, aber wenn [PAGE 1141] schon, müssen wir sie möglichst präzise beschränken. Das hat der Bundesrat und das hat der Nationalrat unterlassen.