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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-14

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Ich danke dem Herrn Ratspräsidenten für seine Einführung. Sie ist hundertprozentig zutreffend. In dieser Vorlage hat es zwei Punkte: Die CO2-Frage und dann Artikel 1 Absatz 2, die Gaskombikraftwerke, die auch zum Antrag der Minderheit I gehören. Absatz 2 wollen wir jetzt noch nicht behandeln. Ich beschränke mich auf das Konzept CO2 als preisgesteuertes oder emissionsgesteuertes Konzept; das sind zwei Konzepte.

Eine kurze Bemerkung, bevor ich zu Artikel 1 komme: In der ganzen Eintretensdebatte ist nach meiner Auffassung ein Gedanke schon nicht ganz herübergekommen: Dass wir rein preismässig natürlich nicht mehr dort sind, wo wir zum Zeitpunkt waren, als wir die CO2-Abgabe, das Gesetz, beschlossen haben. Damals betrug die Grössenordnung 35, 40 Rappen pro Liter Heizöl. Heute ist es das Doppelte. Das macht schon auch einen Unterschied.

Zu Artikel 1: Der Antrag der Mehrheit ist im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates und zu den Anträgen der Minderheiten nicht emissionsgesteuert, sondern preisgesteuert. Der Antrag der Mehrheit nimmt - wie übrigens auch der Entwurf des Bundesrates - nicht explizit Bezug auf die Emissionsreduktion; implizit allerdings schon, denn wir bezwecken mit unserem Antrag natürlich auch eine Reduktion der CO2-Emissionen.

Die Überlegung der Mehrheit, die ich bereits in der Eintretensdebatte erläutern durfte, geht dahin, dass zwischen einer marktgetriebenen Preiserhöhung und einer abgabegetriebenen Preiserhöhung bei unideologischer Betrachtung kein Unterschied besteht. Wir haben uns nicht verpflichtet, eine Abgabe zu erheben, sondern Emissionen zu begrenzen. Wenn nun der Markt dies sozusagen aus eigenem Antrieb tut, so geht das für die Mehrheit in Ordnung. Wir sind nicht frustriert, dass es unsere staatliche Intervention nicht braucht. Massgebend für die Emissionsbegrenzung ist nicht die Abgabe oder eine nebulöse innere Kraft dieser staatlichen Abgabe, sondern massgebend ist - was auch die Verwaltung in einem Bericht an die Kommission ausdrücklich anerkannt hat - die Tatsache, dass der Heizölpreis auf Dauer hoch ist, auf Dauer berechenbar hoch ist. Denn erst bei Preisen, die auf Dauer in einer gewissen Höhe verharren, ändert sich das Investitions- und Konsumverhalten der Haushalte. Dieses Verhalten hat sich geändert.

Im Konsumbereich ist der CO2-Ausstoss bei Brennstoffen - wie mehrmals schon erwähnt - gegenüber 1990 bereits jetzt um 6,2 Prozent gesunken. Und auf der Investitionsseite macht sich - und das ist wichtig - eine nachhaltige Entwicklung zulasten der Ölfeuerungen bemerkbar, die geradezu dramatisch ist. War vor wenigen Jahren praktisch jedes zweite Einfamilienhaus mit einer Ölfeuerung bestückt, so bauen heute nur noch 4 Prozent der neu erstellten Einfamilienhäuser und lediglich noch 8 Prozent der neu erstellten Mehrfamilienhäuser auf ein Heizölwärmesystem. Die Wärmepumpen sind die Gewinner dieser Entwicklung, und zwar in einem dramatischen Ausmass: In diesem Jahr wurden nach einer Erhebung von Wüest & Partner 66 Prozent der Einfamilienhaus-Neubauten mit Wärmepumpen ausgerüstet.

Was wir nach Auffassung der Kommissionsmehrheit tun müssen, ist, das aktuelle Preisniveau zu halten. Das aktuelle Preisniveau liegt im Moment genau jene 9 Rappen über dem Preisniveau, das der Bundesrat zum Zeitpunkt vorfand, als er beschloss, der Bundesversammlung einen Zuschlag von 9 Rappen zu beantragen. In der Zwischenzeit war es bis zu viermal mehr als diese 9 Rappen. Die Kommissionsmehrheit will dieses Preisniveau dadurch erhalten, dass es dann, wenn der Heizölpreis während sechs Monaten unter das Niveau vom März 2005 sinkt, die 9 Rappen zuschaltet, und zwar auf Dauer. Auch wenn der Preis nachher wieder steigen sollte, bleiben die 9 Rappen drin. Bleibt der Preis von Marktes wegen hoch, haben wir andererseits keinen Anlass zum Eingreifen, wir sollten dann aber für die Zeit ab dem Jahr 2010 nochmals überlegen, was zu tun sei.

Die Minderheit I, aber auch die Minderheit II - wenn ich das kurz sagen darf - haben einen anderen Ansatz. Hier werden bestimmte Emissionsbegrenzungsziele vorgegeben. Werden diese auf ein bestimmtes Referenzjahr nicht erreicht, dann werden zwei Jahre später bestimmte Sätze zugeschaltet; diese sind weniger scharf als jene in der Fassung der Kommissionsmehrheit. In der ersten Phase sind es 12 Franken - das ist ein Drittel im Vergleich zur Fassung der Mehrheit -, in einer zweiten Phase 24 Franken, und erst in einer dritten Phase käme man auf den Zuschlag, den der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vorschlagen.

Ich darf Sie aber auch daran erinnern, dass die Kommissionsmehrheit, weil sie preisgetrieben ist, unter Umständen bereits morgen 9 Rappen zuschalten könnte, nämlich dann, wenn der Preis effektiv auf Dauer heruntergeht.

Das ist bei der Minderheit I und der Minderheit II nicht der Fall; es hat sogar eine Schlaumeierei drin. Wenn Sie Litera a anschauen, sehen Sie, dass das ein Schlag ins Wasser ist. Litera a sagt, dass ab dem 1. Januar 2008 auf 12 Franken [PAGE 1147] pro Tonne CO2 eine Abgabe erhoben wird, falls die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nach der vom Bundesamt für Umwelt geführten CO2-Statistik im Jahre 2006 mehr als 94 Prozent der Emissionen des Jahres 1990 betragen. Wir wissen aufgrund der Botschaft, die wir erhalten haben und die wir nachlesen können, dass wir bereits im Jahr 2005 einen Satz erreicht haben, der darunter ist. Anders gesagt: Wir sind nicht bei diesen 94 Prozent, sondern wir sind heute bei 93,2 Prozent. Mit anderen Worten: Dieser Absatz 1 Litera a wird gar nie umgesetzt werden. Sie werden mit anderen Worten mit den Literae b und c operieren können. Unter Umständen - das wäre dann noch ein Hohn für all jene, die uns Vertreter der Mehrheit jetzt als Verhinderer darstellen - wäre unsere Lösung sogar noch rascher.

Sie haben hier einen Konzeptentscheid zu fällen, ob Sie auf der emissionsgetriebenen oder auf der preisgetriebenen Basis fahren wollen. In beiden Fällen wollen wir, dass der Preis hoch bleibt. Ob er nun abgabengestützt oder marktgestützt hoch ist, ist völlig egal. Der Preis steuert den Konsum, das Investitionsverhalten der Haushalte, und das ist letzten Endes entscheidend.

Daher beantragt die Mehrheit der Kommission aus Überzeugung, dass Sie ihrem Antrag zustimmen sollen. Mehrheitsantrag heisst: Artikel 1 Absatz 1 in der Fassung der Mehrheit und Artikel 1a; das gehört zusammen und kann nicht getrennt werden.