Altherr Hans · Ständerat · 2006-12-18
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-18
Wortprotokoll
Wir behandeln heute als Zweitrat die Immobilienbotschaft 2007 des VBS. Ich verweise Sie zunächst auf die Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai dieses Jahres. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Herbstsession in Flims beraten. Eintreten war dabei unbestritten. Sechs Minderheitsanträge aus der SiK des Nationalrates wurden jeweils mit klarem Mehr abgewiesen. In der Schlussabstimmung wurde die gegenüber der Botschaft unveränderte Vorlage mit 117 zu 39 Stimmen angenommen.
Ihre SiK hat sich in drei Unterkommissionen mit den grösseren Vorhaben befasst. Die Unterkommission 1 besuchte den Waffenplatz Drognens und liess sich dort den geplanten Umbau und die Sanierung der Kaserne für 12 Millionen Franken sowie den Neubau von zwei polyvalenten Ausbildungshallen für die Artillerie in Bière für 16,25 Millionen Franken erläutern.
Die Unterkommission 2 begab sich nach Spiez und befasste sich dort mit dem Sicherheitslabor. Das bestehende Toxikologiegebäude soll umgebaut und ein neues Labor für die Sicherheitsstufen 3 und 4 gebaut werden. Dafür wird mit Kosten von insgesamt 28,55 Millionen Franken gerechnet.
Die Unterkommission 3 besuchte den Waffenplatz St. Luzisteig in Fläsch, Kanton Graubünden, und das Zeughaus Mels, Kanton St. Gallen. An diesen beiden Standorten soll für 29 Millionen Franken das Gefechtsausbildungszentrum Ost entsprechend dem bereits bewilligten Gefechtsausbildungszentrum West verwirklicht werden.
Die Eindrücke der drei Unterkommissionen wurden in der anschliessenden Plenarsitzung zusammengetragen und mit den Verantwortlichen von Armasuisse und des VBS kritisch diskutiert. Die Erkenntnisse lassen sich kurz in drei Punkten zusammenfassen:
1. Die beantragten Verpflichtungskredite umfassen insgesamt 283,6 Millionen Franken. Drei dieser Kredite mit insgesamt 69,55 Millionen sind der Ausgabenbremse unterstellt. Die Kredite sind mit denjenigen der Vorjahre nicht direkt vergleichbar, da das neue Rechnungsmodell des Bundes einige neue Abgrenzungen zwischen Investitionen und Aufwandkrediten bringt.
2. Die Vorhaben entsprechen der Immobilienstrategie des VBS und den Bedürfnissen der Armee. Die Investitionen sind auf den geplanten Entwicklungsschritt 2008-2011 ausgerichtet. Sie sind aber auch dann nötig und sinnvoll, wenn dieser Schritt nicht oder nur in einem reduzierten Ausmass gemacht würde.
Der Vorsteher des VBS hat uns zudem dazu erklärt, dass die Notwendigkeit der Vorhaben auch nach der Kreditgewährung rollend geprüft werde und dass es in der Vergangenheit schon wiederholt vorgekommen sei, dass Bauten bei Veränderung der Ausgangslage nicht oder nicht vollumfänglich realisiert worden seien. Positiv vermerkt wurde in der Kommission, dass, wo möglich, mehrfach nutzbare und anpassungsfähige Bauten geplant und realisiert werden. Augenfällig ist das bei den Ausbildungshallen für die Artillerie in Bière.
3. Im Nationalrat waren neben einigen Formalien, insbesondere einem Disput zwischen Finanzkommission und Finanzdelegation einerseits und SiK anderseits zum Hochsicherheitslabor in Spiez, einzelne Vorhaben umstritten, so namentlich 9 Millionen Franken für Anlagen der höheren [PAGE 1164] Führung, das Vorhaben genannt Eiger, dann der Neubau der Kaserne in Jassbach, 7 Millionen Franken, und bauliche Investitionen an verschiedenen Standorten für die Installation des integrierten Führungs-, Aufklärungs- und Sendesystems Ifass für 82 Millionen Franken. Ihre SiK schliesst sich in diesem Punkt und in der Argumentation dem Erstrat an.
Länger zu diskutieren gab in der Kommission der Eindruck verschiedener Mitglieder, dass die Armeereformen in den letzten Jahren zu sehr komplexen Strukturen mit unnötig vielen Schnittstellen geführt haben. Eigentümer, strategischer Mieter, Erbauer, Benutzer werden neu streng voneinander unterschieden, und sie haben je ihre eigenen Kompetenzen. Das führt zwangsläufig zu Abgrenzungsproblemen und Reibungsflächen. Es darf nicht sein, dass sich beispielsweise ein Truppenkommandant, der einen Kommandoposten benützen will, an vier verschiedene Instanzen wenden muss, und dies zudem noch wegen unterschiedlicher Fristen an vier verschiedenen Terminen, um schliesslich unter dem Strich deutlich schlechtere Leistungen als früher zu erhalten. Zu hinterfragen ist auch, ob es wirklich nötig war, das VBS aufgrund des neuen Rechnungsmodells zum Abschluss von gegen 700 Leistungsvereinbarungen mit Instanzen wie der Armasuisse zu zwingen.
Es ist klar - es ist auch der Kommission klar -, dass derart grosse Organisationen wie das VBS nicht wie ein KMU-Betrieb zu führen sind. Es macht auch Sinn, verschiedene Aufgaben und Funktionen zu trennen. Nur müssen sich alle Beteiligten immer bewusst bleiben, dass sie im Gesamtinteresse des Bundes und hier der Armee handeln. Oberstes Ziel muss es daher sein, gemeinsam einfache und praktikable Lösungen zu finden. Ihre SiK ist sich bewusst, dass diese Thematik mit der Immobilienbotschaft nur ganz am Rande zu tun hat. Sie wollte aber doch darauf hinweisen. Sie wird die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Es ist die Pflicht und Aufgabe der Führung auf allen Stufen, die neue Organisation möglichst rasch so zu gestalten und umzusetzen, dass sie wirkt und allen nützt.
Abschliessend komme ich zurück auf die Vorlage und beantrage namens der einstimmigen SiK Eintreten und Zustimmung zur Vorlage, wie Sie sie in der Botschaft finden.