Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich muss Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen, trotz Sympathie für den aargauischen Ständerat Maximilian Reimann. Wie der Kommissionspräsident erklärt hat, wurde ein analoger Artikel in der WAK intensiv diskutiert, und man ist zum Schluss gekommen, es sei wirklich ein "no go". Zum einen ist der Begriff der paralandwirtschaftlichen Tätigkeit, Sie haben selber darauf hingewiesen, nicht definiert; es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ihn mit dem Gewerbe zu einer klaren Definition zu führen, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Tätigkeiten, die Sie aufgezählt haben, sind heute zum grössten Teil möglich, gestützt auf das Raumplanungsrecht, bei dem wir eine jahrzehntelange Praxis haben, auch ausserhalb des Baugebietes, und bei dem das Parlament im Rahmen der Teilrevision ja soeben einen Kompromiss ausgehandelt hat. Bei diesem Kompromiss ging es ja genau darum, eine Abgrenzung zu finden: Wo lässt man ausserhalb des Baugebietes gewerbliche Aktivitäten zu, wo wäre es eine Diskriminierung des eigentlichen Gewerbes, und wo ist es wegen dem Schutz des Kulturlandes nicht wünschenswert? Mit diesem Antrag bringen Sie diesen Kompromiss doch aus dem Gleichgewicht. Deshalb warne ich davor.
Die raumplanerischen Anliegen - was soll man ausserhalb des Baugebietes alles tun können - werden Ihnen im Rahmen einer Gesamtrevision nochmals vorgelegt werden. Dort sollte man dieses Problem nochmals diskutieren, aber nicht hier beim Landwirtschaftsgesetz. Bei Artikel 3, der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, ist es dann eben so: Wenn Sie das hier verankern, führt es zu einem Anspruch auf Direktzahlungen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Ihre eigentliche Absicht ist. Ausserdem sind wir überzeugt, dass im Bodenrecht mit dieser Verankerung wieder mehr Betriebe als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt würden. Das würde unsere Pläne zur Erhöhung der Gewerbegrenze wieder neutralisieren. Es gibt Abgrenzungsprobleme, deshalb meinen wir, es verschärfe eben einfach die Ungleichbehandlung des Gewerbes. Das kann man aus unserer Sicht nicht verantworten. [PAGE 1192]
Deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag zurückzuziehen. Andernfalls müsste ich den Ständerat dazu ermuntern, ihn abzulehnen.