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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19

Wortprotokoll

Herr David hat mich da ja angesprochen, respektive er hat die Frage zur effektiven Nutzung gestellt; aber das ist ja eine reine Verwirrungstaktik. Man hat ja für die Häufigkeit des Abspielens schon früher nicht bezahlt. Wenn Sie eine Langspielplatte gekauft haben, dann konnten Sie sie ja zu Hause so oft hören, wie Sie wollten. Sie konnten sie auch in die Ferien mitnehmen und dort hören. Das Problem hat sich also seit eh und je gestellt, deshalb gibt es eben die einmalige Gebühr für die Platte, das ist doch ganz einfach. Dann können Sie sie hören, wo Sie wollen und sooft Sie wollen. Jetzt, wenn es halt über [PAGE 1213] verschiedene Datenträger geht, wie es digital möglich ist, wittert man die Chance, den Leuten das Geld eben mehrfach aus der Tasche zu ziehen. Und Sie helfen jetzt diesem Industriezweig, das muss ich so akzeptieren. Aber es bleibt meine Überzeugung: pro Nutzung eine Entschädigung; das ist der Grundsatz. Dann sollte man ihn auch einhalten und nicht Weichenstellungen machen, die einen Mehrfacheinzug ermöglichen.

Da ich das Wort habe, möchte ich zu Absatz 5, zu dieser einen Entschädigung pro Nutzung, noch etwas sagen. Absatz 5 lautet: "Entsprechen die Entschädigungsansätze einer Geräteabgabe, sind die Grundsätze des Abschreibungsverfahrens anzuwenden." Diesbezüglich ist ja jetzt ein Fall mit einem iPod in Lausanne vor einem Bundesgerichtsentscheid. Ich will einfach diesen Antrag nicht als Ja zu einer Geräteabgabe verstanden haben, ganz im Gegenteil. Aber wenn "Lausanne" entscheiden würde, es gebe die Geräteabgabe, dann müsste man das Abschreibungsverfahren regeln. So ist das gemeint; dies einfach zuhanden der Materialien, auch für den Zweitrat. Der weiss ja dann vielleicht auch mehr, möglicherweise hat "Lausanne" bis dann entschieden. Dann kann man dort en connaissance de cause über diesen Absatz 5 befinden.