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Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-12-19

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Im Anschluss an die Diskussionen unserer Kommission für Rechtsfragen und an die Eintretensdebatte des Nationalrates zum Patentgesetz am vergangenen Mittwoch habe ich mir die dabei gefallenen Voten nochmals durch den Kopf gehen lassen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Diskussionen in der Tendenz sowohl bei uns wie im Nationalrat sehr stark durch finanzielle Interessen einzelner Gruppen und Institutionen einerseits und durch Kulturaspekte andererseits geprägt waren. Dabei muss ich ganz banal Folgendes feststellen: Urheberrecht ist ein Teil des geistigen Eigentums und weist auch sehr intensiv handels- und wirtschaftsbezogene Aspekte auf. Im digitalen Zeitalter ist das Urheberrecht immer mehr auch in einem internationalen Bezug zu sehen. Diese wirtschaftlichen Aspekte wurden in den Debatten bisher zu wenig aufgezeigt; auch sie verdienen die notwendige Beachtung.

Die Schweiz ist ein Land ohne Rohstoffe. Unser Wohlstand basiert im Wesentlichen auf dem geistigen Eigentum und unserem Fleiss. Die OECD hat in ihrer Review über die Innovationspolitik der Schweiz vor drei Wochen festgehalten, dass sie weltweit zu den innovativsten Ländern gehört. Für die Innovationsfähigkeit besonders wichtig ist nun aber ein ausreichender Schutz des geistigen Eigentums. Das gilt für das Urheberrecht genauso wie für das Patent- und das Markenschutzrecht. In diesem Zusammenhang müssen wir uns aber bewusst sein, dass in all diesen Bereichen die Piraterien in den letzten Jahren massiv zugenommen haben. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind enorm. Während wir nun beispielsweise im Sachenrecht, also bei den materiellen Werten, das Eigentum streng schützen, sind wir bei den immateriellen Werten, wie sie im Urheberrecht geregelt sind, viel zurückhaltender. Wir alle empfinden auch emotional so. Wenn einem Bekannten das Auto geklaut worden ist, dann haben wir mehr Bedauern mit ihm als mit einem bekannten Sänger, dessen Platten- beziehungsweise CD-Inhalte heruntergeladen werden, ohne zu bezahlen. Das ist irgendwie erstaunlich, weil auch das Urheberrecht Teil unserer Wirtschaftsordnung ist.

Das Urheberrechtsgesetz, das wir heute beraten, ist nicht in erster Linie ein Kulturförderungsgesetz. Kulturförderung ist in anderen Gesetzen zu regeln. Starker und effektiver Urheberrechtsschutz im Sinne des von uns heute zu beratenden Gesetzes ist eine wesentliche Komponente des Erfolgs in der globalisierten Weltwirtschaft, genau gleich, wie dies im Patent- und Markenrecht der Fall ist. Ein starker Urheberrechtsschutz hat zwei wirtschaftliche Komponenten: Erstens gibt er Anreiz zum Schaffen urheberrechtlich gut geschützter Werke, da mit der Verwertung der Werke Umsatz generiert werden kann. Zweitens kann die Schweiz in Bereichen, wo sie hauptsächlich Werke importiert, nicht das Schutzniveau senken und sich gratis bedienen, wenn wir andererseits darauf pochen, dass unsere Uhren, unsere Maschinen und unser Käse im Ausland geschützt sein sollen.

Das Urheberrechtsabkommen soll deshalb umgesetzt werden, und zwar nicht nur dem Buchstaben nach. Dabei sind auch die Trips-Abkommen, welche die handelsbezogenen Aspekte der "intellectual property" behandeln, zu beachten. Das "digital rights management" ist wirklich zu schützen, und die absoluten Rechte der Rechteinhaber sind zu respektieren. Sonderzüglein bei der Ausgestaltung des Urheberrechtsschutzes sind der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit abträglich.

Zum Kern der Urheberrechtsabkommen zählt der Rechtsschutz für technische Massnahmen für das digitale Rechtemanagement. Es ist die Antwort darauf, dass der herkömmliche Schutz des Urheberrechtes durch technologische Entwicklungen schleichend durchlöchert wird, und soll verhindern, dass er letztlich völlig obsolet werden kann. Das "digital rights management" bildet die Voraussetzung für die Online-Auswertung urheberrechtlich geschützter Rechte. Es geht deshalb nicht an, gerade diesen Rechtsschutz, anders als in den USA beispielsweise, eher zu schwächen, anstatt ihn zu stärken, und zwar so, dass er in grossem Umfang ausser Kraft gesetzt werden kann. Gerade hier werden massenhaft Software, Filme, Musik und Spiele kopiert und verbreitet - an der Wirtschaft, an den schweizerischen und inländischen Rechteinhabern vorbei.

Auch ich plädiere für Eintreten auf die Vorlage und hoffe, dass wir bei der Beratung sowohl in unserem Rat wie auch im Zweitrat den spezifischen wirtschaftlichen und handelsbezogenen Aspekten umfassend Rechnung tragen.