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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie "ausnahmsweise" wieder, Ihrer Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen und den Minderheitsantrag Berset abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir sind grundsätzlich einverstanden, dass auch die Situation der Löhne im Landwirtschaftssektor genau wie in anderen Sektoren zu untersuchen ist. Das passiert auch, ich komme nachher noch darauf zurück. Das Problematische an diesem Minderheitsantrag ist aber vor allem, dass man die Direktzahlungen jetzt mit einer Problematik verknüpft, die nichts mit der erbrachten Leistung zu tun hat. Die Direktzahlungen schütten wir für erbrachte Leistungen aus. Kürzungen aufgrund eines Verstosses, welcher nichts mit dieser Leistung zu tun hat, halten wir für nicht angebracht. Es ist auch so, dass natürlich auch hier die Aufnahme von Bestimmungen betreffend den Normalarbeitsvertrag die Administration, vor allem die Kontrollen, wesentlich verkomplizieren würde, und ich bin auch ordnungspolitisch der Ansicht, dass Verstösse allenfalls im Arbeitsrecht zu regeln sind und nicht im Landwirtschaftsgesetz. Das wäre ordnungspolitisch nicht korrekt.

Herr Berset hat zu Recht auf das OR hingewiesen, und tatsächlich ist es ja so, dass die Kantone verpflichtet sind, Normalarbeitsverträge zu erlassen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der EU haben wir ja seither auch diese tripartiten Kommissionen in den Kantonen, welche die Situation zu untersuchen haben. Der Bund kann Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen, wenn innerhalb einer Branche die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt oder in missbräuchlicher Weise unterboten werden.

Wir haben die Ergebnisse der Sommer- und Herbstkontrollen dieser tripartiten Kommissionen mittlerweile erhalten; sie liegen vor. Zwanzig Kantone haben keine auffälligen Beschwerden festgestellt, in vier Kantonen sind 10 bis 15 Prozent der kontrollierten Betriebe problematisch. Ich sage das hier, denn das ist nicht geheim. Das sind Betriebe in den Kantonen Genf, Solothurn, Tessin und Wallis. Hier haben wir also Problemfälle. Zwei Kantone haben uns bis heute die Meldungen dieser tripartiten Kommissionen nicht zugestellt.

Tatsache ist somit aber gemäss diesen neuen Erhebungen, dass zwanzig Kantone unproblematisch sind. Sie haben ein gutes Zeugnis ausgestellt, dass die kontrollierten Betriebe branchenübliche Löhne ausbezahlen, insbesondere auch an Praktikanten aus den Oststaaten. Herr Berset hat darauf hingewiesen, dass hier ein gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden ist. Diese Kontrollen haben offenbar doch im weitaus grössten Teil der Fälle korrektes Verhalten festgestellt. Wir haben somit keine Missbräuche im Sinne des OR, welche den Bund verpflichten würden, zu handeln und einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen, ausser bei den vier Kantonen, die ich genannt habe; dort müssen sich die Kantone das überlegen. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Kantone dieser Pflicht nachkommen werden. Es zeigt sich [PAGE 1248] somit aber auch, dass die bestehenden Instrumente ausreichend sind, sodass Sie hier auf die Verankerung einer zusätzlichen Bestimmung verzichten können.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.