Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-03-05
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-05
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion tritt auf diese Vorlage ein und unterstützt die Version des Ständerates. Dieses Geschäft ist nicht eine so enorm wichtige Sache, dass man das Ganze noch einmal aufbereiten müsste, wie es im Ständerat der Fall war. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Auffassung der Mehrheit und jener der Minderheit Joder sind auch im Ständerat ausführlich diskutiert worden. Deshalb gehe ich darauf nicht mehr ein. Man kann sich aber generell die Frage stellen, ob die Regelung der Unvereinbarkeit von gewissen Mandaten mit der parlamentarischen Tätigkeit nicht auch ihre Tücken hat und ob diese Tücken nicht immer gesehen worden sind. Man kann sich fragen, ob diese Tücken erst jetzt richtig diskutiert werden, weil sozusagen die Stunde der Wahrheit naht und weil gewisse Kolleginnen und Kollegen sich die Frage stellen müssen, ob sie im Herbst nochmals antreten wollen und ein Mandat abgeben müssen.
Die CVP hält an diesem Grundsatz, einmal beschlossen, fest. Aber sie möchte die Regelung der Frage der ausserparlamentarischen Kommissionen - und es geht nur um diese Frage, in der der Bundesrat eine Präzisierung vorschlägt - auf die sogenannten Behördenkommissionen beschränken. Natürlich kann man jetzt einwenden - das ist auch gemacht worden -, dass das nicht im Sinne der reinen Lehre der Gewaltentrennung in absoluter Form sei. Das ist es auch nicht. Aber man kann sich auch fragen, ob es im Sinne der Gewaltentrennung wirklich richtig ist, dass beispielsweise ein Mandat bei einer ausserparlamentarischen Kommission nicht erlaubt sein soll, ein Mandat aber bei einem privaten Verband, bei einer reinen Lobbyistenvereinigung oder bei einer reinen Interessengruppe beispielsweise, absolut in Ordnung sein soll. Wenn die Rechtfertigung lautet, man wolle nicht, dass Parlamentarier im Sinne des Bundes, eines bundesnahen Betriebs oder einer solchen Kommission entscheiden, dann ist es wohl auch richtig, dass Parlamentarier nicht im Sinne einer privaten, von Eigeninteressen geleiteten Institution entscheiden.
In diesem Sinne hat der Antrag Marti Werner eine gewisse Konsequenz. Wer diese Gewaltentrennung absolut nehmen will, müsste eigentlich den Antrag Marti Werner unterstützen. Der Antrag Marti Werner hat aber nun das Problem, dass auch er nicht absolut ist, sondern sich wiederum nur auf eine bestimmte Interessengruppe beschränkt. Diese Thematik hat zudem mit dem heutigen Traktandum, mit der [PAGE 5] heutigen Kleinreform, über die wir jetzt entscheiden, nichts zu tun. Dennoch waren die Gesamtüberlegungen auch dafür massgebend, dass die CVP-Fraktion jetzt bei dieser Vorlage nicht den radikalen Schnitt, sondern eine moderate Regelung im Sinne der Mehrheit will.
Noch eine kleine Anmerkung: Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass nach den Wahlen 2007 diese ganze Thematik in einem umfassenderen Sinn neu angeschaut werden wird. Man sieht auch hier, dass Legiferieren aus einer momentanen Befindlichkeit heraus manchmal eben nicht die Resultate bringt, die man wollte; und manchmal könnte man daraus die Folgerung ziehen, dass es sinnvoller wäre, wenn die Politik erkennen würde, dass sie nicht immer auf alles, was ein Problem ist, auch gleich eine gesetzliche Antwort liefern muss. Die guten Lösungen sind manchmal nicht in Gesetzen, sondern eher im gesunden Menschenverstand und in pragmatischen Haltungen zu finden.
In diesem Sinne stimmt die CVP-Fraktion der Mehrheit zu und lehnt den Einzelantrag Marti Werner ab.