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Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-03-06

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird den Antrag Messmer unterstützen. Am 14. Dezember 2006 hat der Ständerat die von unserem Rat beschlossene abgestufte und zielgerichtete CO2-Abgabe bestätigt. Damit hat unser Parlament einen vernünftigen und praktikablen Weg zur längerfristigen Reduktion des CO2-Ausstosses gewählt.

Im Hinblick auf die in letzter Zeit entstandene Diskussion über die zu erwartende Stromversorgungslücke hat der Ruf nach der Errichtung und dem Betrieb neuer Gaskraftwerke an Bedeutung gewonnen. Im Wissen um die enormen CO2-Emissionen aus diesen neuen Anlagen und aufgrund der durch die Schweiz eingegangenen Verpflichtung zu einer 10-prozentigen Reduktion des CO2-Ausstosses gegenüber dem Jahre 1990 müssen rechtzeitig entsprechende Gegenmassnahmen geprüft und griffige Regelungen getroffen werden, welche die Erfüllung der Kyoto-Ziele auch längerfristig ermöglichen. Aus diesem Grunde fordert die CVP-Fraktion die vollumfängliche Kompensation der durch fossil-thermische Kraftwerke erzeugten CO2-Emissionen. Es darf nicht so weit kommen, dass Gaskraftwerke von den CO2-Reduktionsmassnahmen verschont werden und in einer Post-Kyoto-Phase als Kompensation dafür im Gebäude- und Mobilitätsbereich verstärkte Massnahmen eingeführt werden müssen.

Die im Antrag der Mehrheit vorgesehene CO2-Abgabe und die Kompensation mit maximal 30 Prozent ausländischen Kompensationszertifikaten entsprechen den im CO2-Gesetz und in der geltenden Verordnung über die Anwendung der im Ausland erzielten Emissionsminderungen festgelegten Regelungen. Damit werden Gaskraftwerke gleich behandelt wie alle anderen energieintensiven Betriebe unseres Landes, welche eine Emissionsverminderung ausserhalb des Betriebes wählen. Das CO2-Gesetz gibt uns das konkrete Ziel bis zum Jahre 2010 vor.

Der heute zur Diskussion stehende Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe betrifft in erster Linie die Abgeltungsregelung für diese Zeit. Es ist aber kein Geheimnis, dass die Post-Kyoto-Phase zusätzliche CO2-Reduktionen zum Ziel haben wird. Der Bundesrat wird laut CO2-Gesetz auch explizit aufgefordert, der Bundesversammlung rechtzeitig Vorschläge zu unterbreiten, welche die Reduktionsziele nach 2010 festlegen.

Die Post-Kyoto-Phase wird eine Anpassung des CO2-Gesetzes entsprechend den neuen Zielen zur Folge haben. Diese Gelegenheit muss genutzt werden, um die Regelung für die Gaskraftwerke zu bestimmen. Im Hinblick auf die voraussichtlich erst nach dem Jahre 2010 in Betrieb genommenen neuen Gaskraftwerke ist es zum jetzigen Zeitpunkt trotzdem notwendig, die Grundsätze der dannzumal zu treffenden Regeln der CO2-Kompensation vorzuzeichnen. Die Diskussionen, die seit der letzten UREK-Sitzung betreffend die neuen Gaskraftwerke stattgefunden haben, und die damit erfolgte Klärung von diversen Details lassen für die zukünftigen Werke als äusserstes Bewilligungskriterium nur die Option einer vollen Kompensation ohne die Wahl der heute im Gesetz vorgesehenen CO2-Abgabe zu.

Um der Forderung nach einer Reduktion des CO2-Ausstosses nachkommen zu können, muss grundsätzlich auf den Betrieb neuer Gaskraftwerke verzichtet werden. Die CVP-Basis hat an der letzten Delegiertenversammlung den Beschluss zum Verzicht auf neue Gaskraftwerke gefasst. Die drohende Stromlücke muss durch andere, CO2-freie oder schadstoffärmere Produktionsmethoden geschlossen werden. Wenn trotzdem Gaskraftwerke in Betrieb genommen werden, müssen auch diese Anlagen den für alle energieintensiven Betriebe geltenden Regelungen entsprechen.

Die CVP-Fraktion misst der Versorgungssicherheit grosse Bedeutung zu, steht aber nach wie vor zu den im Kyoto-Protokoll und im CO2-Gesetz definierten Zielen. Eine Bevorzugung der Gaskraftwerke im Bereich der CO2-Reduktionsleistungen zulasten anderer Wirtschaftszweige kann die CVP-Fraktion nicht akzeptieren. Die CVP-Fraktion will eine vollumfängliche Kompensation des CO2-Ausstosses der Gaskraftwerke mit einem im Bundesbeschluss festgelegten prozentualen in- und ausländischen Kompensationsanteil.

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, dem Einzelantrag Messmer respektive dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.