Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-03-06
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Heute sind völkerrechtliche Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, fakultativ referendumspflichtig; ich verweise auf Artikel 141 Absatz 1 Litera d unserer Verfassung. Doch die Wichtigkeit eines bilateralen Vertrages ist nicht nur danach zu beurteilen, ob er einzelne rechtsetzende Bestimmungen enthält oder nicht. Die SVP-Fraktion fordert deshalb, dass Volk und Stände über alle wichtigen völkerrechtlichen Verträge, Abkommen, Konventionen und Programme obligatorisch abstimmen müssen, da diese nach ihrer Auffassung praktisch immer die Souveränität und die Unabhängigkeit des Landes tangieren beziehungsweise einschränken sowie die Rechte des Volkes schmälern.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission sieht im Bereich der direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in der Aussenpolitik keinen Handlungsbedarf, war das Thema doch schon Gegenstand neuerer Reformen. Erst am 9. Februar 2003 nämlich haben Volk und Stände einer Ausweitung des Staatsvertragsreferendums zugestimmt. Gemäss der seither geltenden Bestimmung im zitierten Artikel 141 der Verfassung werden alle Verträge, welche wichtige rechtsetzende Normen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, dem fakultativen Referendum unterstellt. Diese Bestimmung ist direkt anwendbar. Mit dieser Bestimmung und dieser Reform wurde in Bezug auf die direkte Demokratie eine Parallelität zwischen inner- und überstaatlicher Rechtsetzung geschaffen. Was nach Artikel 164 der Verfassung wichtig ist und im referendumsfähigen Gesetz geregelt werden muss, ist im Falle eines internationalen Vertrages auch nach Artikel 141 der Verfassung wichtig und deshalb dem fakultativen Referendum unterstellt. In beiden Fällen braucht es bloss das Volksmehr.
Würden nun gemäss Vorschlag der Initianten die in Artikel 141 aufgeführten Staatsverträge neu dem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen unterstellt, so würde dieses Gleichgewicht zwischen inner- und überstaatlicher Rechtsetzung gestört. Das internationale würde gegenüber dem nationalen Recht unverhältnismässig überbewertet, indem für das Gleiche, nämlich für wichtige rechtsetzende Bestimmungen, eine höhere demokratische Legitimation, nämlich das obligatorische Referendum und das doppelte Mehr, verlangt würde. Zu erwähnen ist zudem die Anzahl der heute unter das fakultative Referendum fallenden Staatsverträge. Würden diese Verträge gemäss Vorschlag der Initianten dem obligatorischen Referendum unterstellt, müssten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger pro Jahr über etwa zehn solche Verträge abstimmen, die zudem zu einem grossen Teil völlig unbestritten sind.
Die Minderheit macht geltend, im Rahmen völkerrechtlicher Verträge würden immer mehr wichtige Bestimmungen erlassen, welche zum Teil die Souveränität und die Unabhängigkeit des Landes tangierten. Deshalb sei hier, wir haben es vorhin gehört, eine obligatorische Mitwirkung von Volk und Ständen angezeigt; deshalb solle die politische Diskussion rechtzeitig einsetzen können und nicht erst dann, wenn es darum gehe, die innerstaatliche Gesetzgebung dem Staatsvertrag anzupassen.
Das vom Fraktionssprecher vorhin angeführte Beispiel der Forderungen der EU betreffend unsere Binnensteuergesetzgebung verfängt hier allerdings gerade nicht. Würde der Bundesrat nämlich je eine entsprechende Vereinbarung mit der EU treffen wollen, müsste er vorher das innerstaatliche Recht und die Zuständigkeit ändern. Mit anderen Worten: Er hätte zuerst die innerstaatliche Verfassungsrevision zu bestehen, daraufhin die Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes, und erst dann würde eine internationale Vereinbarung möglich, die dann wiederum dem Staatsvertragsreferendum unterstünde.
Mit 11 zu 5 Stimmen beantragt Ihnen Ihre SPK deshalb, dieser Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.