Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-03-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Zisyadis verfolgt zwei Hauptziele: erstens die Einführung eines garantierten Mindestlohnes; zweitens die Festlegung eines höchsten zulässigen Einkommens.
Zum Ersten: Es ist eine Tatsache, dass ein grosser und schon lange wachsender Teil der Bevölkerung in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Das findet statt, wiewohl viele Massnahmen getroffen und noch mehr versprochen wurden. Aber offensichtlich reicht das, was bisher eingeleitet wurde, nicht aus. Wir haben eine hohe Zahl von sogenannten Working Poor, das heisst von Menschen, die trotz voller Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das ist verkehrt. Es muss der Grundsatz gelten, dass sich Arbeit lohnt. Die Löhne müssen im Minimum ein Niveau erreichen, das über dem Existenzminimum liegt. Das ist leider bei Weitem nicht überall der Fall.
Zum Zweiten: Manche Managerlöhne und Abfindungen von Verwaltungsräten sind unanständig hoch. Das Missbehagen darüber ist verbreitet, und der Unmut hat sich in der Bevölkerung ausgedehnt. Das gilt nicht nur für Leute, die nicht so gut verdienen. Es gibt auch viele Gutverdienende, auch Unternehmer und Manager, die sich an der unanständigen Höhe von Löhnen und Honoraren stossen.
Der Bundesrat lässt sich von der Grundposition leiten, ein minimaler garantierter Lohn stelle einen zu schwerwiegenden Eingriff in die Arbeitsmarktflexibilität dar. Er nimmt damit in Kauf, dass der Staat ungenügende Löhne mit Zahlungen aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe ausgleichen muss - auf Kosten der Steuerzahlenden. Damit sind wir nicht einverstanden. Dann verweist er auf die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen und auf die Sozialpartner. Dabei übersieht er, dass wir in der Schweiz eine völlig unterentwickelte Kultur der Mitbestimmung kennen, auch und gerade bei Löhnen. Dass Löhne sozialpartnerschaftlich festgesetzt werden, ist in vielen Branchen illusorisch. Manche Gesamtarbeitsverträge regeln die Löhne nicht, und überhaupt arbeitet rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge. Diese Hinweise helfen daher nicht wirklich weiter.
Bei den Managerlöhnen und Verwaltungsratshonoraren bemühen sich das Departement und der Bundesrat nicht einmal darum, eine Alternative aufzuzeigen. Es ist breit anerkannt, dass diese Gehälter zum Teil unanständig hoch sind. Sie sind dem Einfluss von Gesamtarbeitsverträgen entzogen. In der Regel sind die Kaderlöhne auch dort, wo GAV bestehen, nicht Teil der Verhandlungen und die Verwaltungsratshonorare erst recht nicht. Mit anderen Worten: Der Bundesrat unternimmt nichts, um dieses objektiv bestehende Problem anzugehen. Deshalb ist das Komitee für die Abzocker-Initiative aktiv geworden, und ich bin überzeugt, dass sich der Bundesrat im Lichte dieser Initiative dieser Thematik noch wird stellen müssen.
Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative Zisyadis in dieser ersten Phase Folge zu geben. Wir wollen, dass sich der Bund vertieft über die aufgeworfenen Fragen Gedanken macht. Es ist, namentlich in der zweiten Phase, möglich, auch andere Vorstösse und Ideen mit einzubeziehen. Der definitive Wortlaut kann im Laufe künftiger Verhandlungen bestimmt werden. Wichtig scheint uns, dass jetzt konkrete Lösungsschritte eingeleitet werden. Es wirkt unglaubwürdig, nur zu lamentieren und zu bedauern.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.