Engelberger Eduard · Nationalrat · 2007-03-06
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Es ist schon eine lange Zeit her, dass wir diese parlamentarische Initiative Wobmann in der Kommission beraten haben; es war genau am 24. November 2005. Sie haben es gehört: Zurückzuführen ist diese parlamentarische Initiative auf die Diskussion im Bundesrat im Vorfeld der Volksabstimmung zu Schengen/Dublin. Es trifft sicher zu, dass es im Vorfeld der Volksabstimmung zu Schengen/Dublin zu Diskussionen und Verunsicherungen betreffend das Stimmverhalten der Bundesräte gekommen ist; das entspricht auch der Wahrnehmung einzelner Kommissionsmitglieder. Darum gibt es auch ein gewisses Verständnis für die in der Begründung erwähnten Argumente. Daraus aber diese Schlüsse ziehen, wie das der Initiant der parlamentarischen Initiative macht - das konnte die Kommission nicht.
Nach Ansicht der Kommission berücksichtigt der Initiant in den Erwägungen zu wenig, dass ein Exekutivorgan nach grundsätzlich anderen Regeln zu funktionieren hat als ein Parlament. Die Mitglieder des Bundesrates sind nicht primär die Vertreterinnen und Vertreter von Parteien oder Interessengruppen und somit diesen gegenüber auch nicht verpflichtet. Sie sollen ihre Entscheidungen - rund fünfzig pro Bundesratssitzung - möglichst unbeeinflusst von Partikularinteressen und im Interesse des Landes fällen können. Der Ort, wo den verschiedenen Standpunkten eine öffentliche Plattform gegeben werden soll, ist eben das Parlament und nicht die Regierung. Würde das Stimmverhalten der Bundesratsmitglieder öffentlich gemacht, dann stünden diese noch vermehrt unter dem heute schon zu ausgeprägten parteipolitischen Druck. Eine weitere Personalisierung der Politik der Exekutive wäre die Folge. Jedes Bundesratsmitglied wäre dann bemüht, seinen Entscheid öffentlich zu rechtfertigen, vielleicht auch noch zu begründen, denn oft gibt es durchaus gute Gründe für einen auf den ersten Blick vielleicht nicht nachvollziehbaren Entscheid. Die Mitglieder des Bundesrates sollen jedoch die Haltung des Bundesrates in der Öffentlichkeit darlegen und nicht ihre eigene, persönliche Meinung. Die Regierung hat als Organ gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit aufzutreten.
Die Staatspolitische Kommission kritisierte deshalb zu diesem Zeitpunkt beobachtbare Tendenzen, dass sich einzelne Mitglieder des Bundesrates von bestimmten Regierungsentscheiden zu distanzieren versuchten. Die Staatspolitische Kommission ist aber klar der Auffassung, dass die Stärkung des Kollegialitätsprinzips ein zentrales Element einer Regierungsreform sein muss, auch wenn es schwierig ist, die geeigneten Mittel hierfür zu finden, um Gegensteuer geben zu können. Eine Aufweichung des Prinzips würde zu einer Schwächung der politischen Führung führen und eine Schwächung dieses für das schweizerische politische System zentralen Prinzips bewirken.
Aufgrund dieser grundsätzlichen Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative von Herrn Wobmann keine Folge zu geben.