Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-03-07
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Die Kommission hat am 13. und 15. Dezember getagt und die vom Ständerat eingebrachten Vorschläge geprüft.
Ich spreche jetzt zu Artikel 12a, dieser betrifft die Steuererleichterung. Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates und damit am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, das heisst an der steuerlichen Gleichbehandlung von Erd- und Flüssiggas. Damit wird in erster Linie der Zielsetzung der ursprünglichen Motion entsprochen; und zweitens wird der Tatsache Rechnung getragen, wonach Erdgas und Flüssiggas praktisch identische Eigenschaften bezüglich Klima- und Umweltbelastung aufweisen. Bei der ganzheitlichen Betrachtung der CO2-Emissionen - von der Förderung über den Transport und die Raffination bis hin zum Verbrauch im Fahrzeug - zeigt es sich, dass sich Flüssiggas von seinen Eigenschaften her innerhalb der relativ schmalen Bandbreite des Erdgases bewegt.
Die Minderheit begründet die differenzierte steuerliche Behandlung von Flüssiggas mit den weniger vorteilhaften Auswirkungen im Bereich der Lufthygiene und mit dem im Flüssiggas enthaltenen Risikofaktor der Verpuffung. In der Tat ist es so, dass Flüssiggas schwerer ist als Luft und sich demzufolge bei einem Leck absenkt und am tiefsten Punkt eines Raumes ansammelt. Diese Bedenken können mit den in unseren Nachbarländern gemachten Erfahrungen jedoch widerlegt werden. In Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien hat sich der Betriebsstoff Flüssiggas längst etabliert. In Italien werden zum Beispiel mehr als eine Million Fahrzeuge mit Flüssiggas betrieben, und dies ohne nennenswerte Unfälle. Auch in Deutschland werden mit dem neuen Energiesteuergesetz, welches seit dem Jahr 2006 in Kraft ist, Erd- und Flüssiggas, bezogen auf den Energiegehalt, im gleichen Umfang begünstigt. Eine Ungleichbehandlung der beiden Gastypen ist auch hinsichtlich der Wettbewerbsneutralität nicht gerechtfertigt.
Aus all diesen Gründen beantragt die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und die steuerliche Gleichbehandlung von Erd- und Flüssiggas zu ermöglichen.