Bäumle Martin · Nationalrat · 2007-03-07
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2007-03-07
Wortprotokoll
Der Ständerat hat meinen Antrag aus der ersten Debatte in Flims aufgenommen und schlägt nun selber die differenzierte Besteuerung von Erdgas und Flüssiggas vor. Dies hat mich gefreut, nachdem ich in Flims etwas frustriert war, da zwar alle Fraktionen die von mir vorgebrachten Fakten anerkannten, aber trotzdem anders stimmten.
Noch einmal zum Ziel der Vorlage: Die Vorlage hat die gezielte Entlastung der Treibstoffe von der Mineralölsteuer in Abhängigkeit zu ihrer ökologischen Effizienz zum Ziel, also vor allem bezüglich des CO2, denn wir reden ja vom Klimaschutz, aber selbstverständlich auch bezüglich anderer Schadstoffe. Genau deshalb ist die gleichwertige Steuererleichterung bei Flüssiggas, einer Kombination aus Propan und Butan, wie bei Erdgas wissenschaftlich nicht begründbar. Dies hat der Ständerat eingesehen und eben die differenzierte Lösung vorgeschlagen.
Noch einmal: Beim Erdgas handelt es sich um Methan, CH4, welches bei der Verbrennung deutlich weniger CO2 pro Energieeinheit produziert als Benzin oder eben Flüssiggas. Deshalb ist es klimapolitisch mit einer deutlichen Wirkung verbunden, und deshalb ist die befristete Reduktion der Mineralölsteuer, trotz einer gewissen Wettbewerbsverzerrung, die stattfindet, aus klimapolitischen Überlegungen richtig. Beim Flüssiggas hingegen wird dieser Vorteil deutlich reduziert, da es sich dabei eben um Propan und Butan, also schwerere Kohlenwasserstoffe, handelt. Die Effizienz bezüglich CO2 unter Berücksichtigung aller Faktoren der Stöchiometrie - und die Chemie und Physik können wir alle nicht ändern -, des Heizwertes, ebenfalls aus der Physik, und der vorgelagerten Prozesse, bei denen wir einen gewissen Einfluss haben, ist noch etwa halb so gross wie beim Erdgas.
Für mich ist es nun extrem ärgerlich, dass eine Flüssiggasfirma sämtliche National- und wahrscheinlich auch Ständeräte mit einem "fact sheet" bedient hat, welches mit falschen Daten angereichert ist und behauptet, dass die CO2-Bilanz beim Erdgas und beim Flüssiggas identisch sei. Dies ist wissenschaftlich schlicht nicht haltbar. Ich finde es bedauerlich, dass eine Firma so für sich selber Werbung macht. Es gibt klare Studien von Hochschulen - und nicht nur meine eigenen Berechnungen -, die bestätigen, dass genau diese Differenzierung bezüglich CO2-Effizienz angezeigt ist. Da beim Flüssiggas die lufthygienischen Faktoren aber tatsächlich noch vorhanden und gegenüber dem Benzin deutlich besser sind, ist es trotzdem gerechtfertigt, auch beim Flüssiggas eine teilweise Reduktion zu machen. Deshalb schlage ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag noch einmal - diesmal zusammen mit dem Ständerat - eine Reduktion der Abgabe um 20 Rappen beim Flüssiggas vor und anerkenne damit, dass zwar ein Teil der CO2-Effizienz vorhanden ist, dass die lufthygienischen Effekte zwar positiv, aber nicht gleichwertig wie beim Erdgas sind. [PAGE 59]
Es darf nicht sein, dass wir hier drin beschliessen, dass eine bezüglich CO2 wesentlich schlechtere Massnahme genau gleich behandelt wird wie eine, die sehr effizient ist. Das ist eine zusätzliche Marktverzerrung. Wenn das Parlament das beschliessen würde, wäre das für mich unhaltbar.
Ich bitte Sie also, meinen Minderheitsantrag diesmal wirklich zu unterstützen, um so für diese beiden Energieträger eine differenzierte, nach ihrer CO2-Effizienz abgestufte, wirksame Lösung zu treffen. Zudem können Sie mit der Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag eine Differenz zum Ständerat ausräumen, der bereits damals meinen Antrag wiederaufgenommen und so beschlossen hat.