Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Auch wir unterstützen hier den Bundesrat und die Mehrheit. Ich hätte eigentlich auch nicht zu diesem Antrag sprechen wollen, wenn nicht vorher von der Sprecherin der Minderheit der Eindruck erweckt worden wäre, wir wollten die legitimen Ansprüche auf Information zurückdrängen. Lassen Sie mich deshalb klar sagen: Der Öffentlichkeitsanspruch, der Anspruch auch von Marktteilnehmern auf Schutz, der Anspruch auch, dass irreführende Informationen rasch richtiggestellt werden können - all diese Ansprüche sind selbstverständlich auch aus unserer Sicht wichtig und legitim, wir unterstützen sie. Es heisst ja auch in Artikel 22, dass die Öffentlichkeit über die Aufsichtstätigkeit informiert wird; das ist für uns sicher von hoher Bedeutung.
Worum geht es aber? Es geht eben darum, dass es aus zwei Gründen kontraproduktiv, ja sogar wirklich falsch ist, wenn die Aufsichtsbehörde quasi in der Regel über die Eröffnung jedes Verfahrens informieren muss; dies aus zwei Gründen:
1. Sie wissen, dass gerade in diesem Geschäft die Reputation entscheidend ist. Wenn ein Verfahren, das letztendlich nicht immer mit einem Urteil über ein Vergehen enden muss, veröffentlicht werden muss, dann laufen wir wirklich Gefahr, dass wir hier zum Teil enorme geschäftliche Schäden anrichten. In der Güterabwägung zwischen diesem Schutz legitimer geschäftlicher Interessen und dem Anspruch der Öffentlichkeit, in diesem Spannungsfeld, ist die Fassung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit die einzig richtige.
2. Die Minderheit ist meines Erachtens auf dem Holzweg in Bezug auf die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde selbst. Denn wenn die Behörde jedes Verfahren publizieren muss, wird sie wahrscheinlich viel eher Hemmungen haben, da und dort im Zweifelsfall überhaupt ein Verfahren einzuleiten. Denn dann steht auch die Aufsichtsbehörde im Schaufenster der Öffentlichkeit und muss gewärtigen, auch ihrerseits einen Imageschaden zu erleiden.
Zusammengefasst: Die Absicht der Minderheit können wir nachvollziehen. Aber im Endeffekt ist es ein Rohrkrepierer. Das würde nämlich der Griffigkeit der Aufsichtsbehörde eher schaden und darüber hinaus die legitimen Schutzinteressen der Betroffenen übermässig strapazieren.
Aufgrund dieser Überlegungen stimmen wir mit der Mehrheit und dem Bundesrat.