Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Worum geht es bei Artikel 6? Artikel 6 auf Ihrer Fahne regelt, dass die Finanzmarktaufsicht die internationalen Aufgaben wahrnimmt, die mit ihrer Aufsichtstätigkeit zusammenhängen. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen hier vor, dass sie dabei insbesondere auch die [PAGE 73] Interessen des Finanzplatzes Schweiz zu berücksichtigen hat. Das hat nichts damit zu tun, wie Kollegin Fässler darlegen wollte, dass quasi die Finanzmarktaufsicht mehr oder weniger auch noch Geschäftsgehilfin von Finanzinstituten würde. Es geht aber vielmehr darum, dass natürlich die Finanzmarktaufsichtsbehörde in internationalen Gremien sehr wohl auch den Auftrag haben muss - deswegen haben wir das so explizit formuliert -, besondere schweizerische Interessen zu berücksichtigen. Das ist etwas, was weltweit üblich ist. Denn es ist doch klar, dass die Konkurrenzfähigkeit eines Standortes nebst der Professionalität, der Rechtsverlässlichkeit natürlich auch davon abhängt, wie geschickt die Regulierungspolitik und wie geschickt die Aufsichtspolitik betrieben werden. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass sich der zweifellos erfolgreiche Finanzplatz London, losgelöst davon, wer politisch an der Macht ist, immer wieder rühmt, dass man eben in der Lage sei, mit einer guten Regulierungspolitik Wettbewerbsvorteile zugunsten von London zu erlangen. Gerade vor einigen Monaten hat der New-Labour-Finanzminister Gordon Brown in einem Artikel in der "Financial Times" hervorgehoben, dass eben diese Art der Regulierung zunehmend ein Wettbewerbsfaktor sei und dass hier London beispielsweise besser als New York sein müsse.
Also mit anderen Worten: Stimmen Sie hier der Kommissionsmehrheit zu. Wir wollen nichts anderes, als dass eben auch die Finanzmarktaufsicht solche legitimen nationalen Interessen mitberücksichtigt. Anstatt nach Brüssel zu pilgern und die Schweiz schlechtzumachen, ist es, wie wir meinen, auch eine politische Tugend, die nationalen Interessen auch in diesem Zusammenhang zu wahren.
Zu Artikel 9: Worum geht es dort? Auch bei Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b empfehlen wir Ihnen, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen. Der Verwaltungsrat soll dort über "Geschäfte von grosser Tragweite" entscheiden. Ich glaube, dass das so korrekt ist, auch aus Corporate-Governance-Sicht. Wir haben diesen Begriff der grossen Tragweite in diesem Artikel einfach noch redaktionell verdeutlicht.
Zum wichtigeren Punkt in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe j, zur Finanzhoheit: Hier bitten wir Sie ebenfalls, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen. Die Finanzmarktaufsicht ist eine öffentliche Anstalt, und es ist nur richtig so, dass die Finanzhoheit eben bei den zuständigen Gremien, sprich beim Verwaltungsrat, liegt. Es ist nicht so, dass die politische Aufsicht total herausfällt, denn die Oberaufsicht bleibt gewahrt. Mit anderen Worten: Die Finanzmarktaufsicht kann in Bezug auf die Handhabung der Finanzen nicht mir nichts, dir nichts sorglos mit den Geldern umgehen. Ansonsten werden wir über den Arm der Oberaufsicht, da bin ich mir sicher, aktiv werden. Stimmen Sie deswegen mit der Kommissionsmehrheit.
Zum letzten Punkt, zu Artikel 9 Absatz 3: Dort geht es um den Verwaltungsrat, der vom Bundesrat bestellt wird. Auch wir sind der Meinung, dass man den Fächer nicht zu stark falten soll: Es gilt in erster Linie, der Professionalität den Vorrang zu geben, da sind wir einverstanden. Persönlich kann ich aber mit der Fassung der Kommissionsmehrheit leben. Ich bitte jedoch den Bundesrat, auch hierzu noch Stellung zu beziehen. Es scheint uns vor allem wichtig, dass in diesem Gremium nebst den grossen Unternehmen auch die KMU vertreten sind. Denn wenn wir über Regulierung sprechen, ist es so, dass die kleinen und mittelständischen Anbieter die Kostenfolgen und die Bürokratiefolgen, die es geben wird, natürlich am ehesten und am direktesten zu spüren bekommen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es sehr wohl angemessen wäre, dass auch diese Seite eine Vertretung im Verwaltungsrat erhielte.