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Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-07

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Aus liberaler Sicht mag man sich fragen, ob wir wieder ein neues Gesetz brauchen. Die Vorgespräche und die ausführlichen Hearings mit den betroffenen Branchen haben uns überzeugt, dass diese Neuordnung der Finanzmarktaufsicht nicht zuletzt auch im Eigeninteresse des Finanzplatzes Schweiz angebracht und notwendig ist. Denn - es ist bereits erwähnt worden - für die Bedeutung und den Erfolg des Finanzplatzes ist zwar in erster Linie die Professionalität, die eigenverantwortlich wahrgenommene Kontrolle wichtig, aber darüber hinaus sind mit Blick auf die Politik auch die Rechtsverlässlichkeit, sprich der Schutz der Privatsphäre, und eben eine international anerkannte Finanzmarktaufsicht von Bedeutung.

Ich glaube, wir sind auch nicht einem Alleingang erlegen, denn die internationale Entwicklung geht bereits seit einiger Zeit in die gleiche Richtung, dass man für ähnliche Geschäfte ein Dach in der Finanzmarktaufsicht etabliert. Mit anderen Worten: Wir unterstützen das Kernelement, hier ein Dachgesetz zu etablieren. Schon der Ausdruck "Dachgesetz" sagt es: Die Rechtserlasse für die verschiedenen Akteure, Banken oder Versicherungen, und in Bezug auf die Geldwäscherei bleiben intakt. In Artikel 11 des Gesetzes ist auch vorgesehen, dass die Finma in Fachbereiche aufgeteilt wird. Damit haben wir klar zum Ausdruck gebracht, dass zwar die Synergien genutzt werden müssen, dass kein "Gartenhagdenken" sein darf, dass aber die fachspezifischen Elemente in den Fachbereichen weiterhin zum Zuge kommen müssen.

Wir sind überzeugt, dass das Kriterium der Professionalität, des Gegenseitig-voneinander-Lernens mit der Finanzmarktaufsicht gefördert wird. Es ist nicht so, dass man mit dieser Zusammenfassung den Allfinanz-Traum nochmals aufleben lassen möchte, wie man vielleicht auf den ersten Blick meinen könnte. Der klassische Allfinanz-Traum hatte ein kurzes Dasein und, wie wir alle wissen, ein jähes Ende mit erheblicher Wertvernichtung. Das ist nicht die Auffassung. Aber es ist klar, dass Interdependenzen zwischen Bank- und Versicherungsgeschäften sowie solchen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen vorhanden sind: auf der Aktiv- wie auf der Passivseite der Bilanz, im Bereich des Risikomanagements, im Bereich moderner Finanzprodukte. Deswegen ist es sinnvoll, hier das Know-how zusammenzuziehen.

Ein wichtiger Punkt gerade auch mit Bezug auf die internationale Anerkennung ist die institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit dieser Institutionen. Ich kann verstehen, dass man als Parlamentarier in Bezug auf die Budgetaufsicht, auf die Kontrolle die Leine vielleicht eher etwas straff halten möchte; aber in dieser Güterabwägung zwischen der Unabhängigkeit, der hohen fachlichen Akzeptanz dieses Gremiums und dieser Möglichkeit der parlamentarischen Interventionen müssen wir der Unabhängigkeit und der Professionalität den Vorzug geben. Die Rechenschaftspflicht und die Oberaufsicht durch den Bund bleiben ja ausdrücklich im Gesetz gewahrt; es ist von den Kommissionssprechern gesagt worden.

Zum Rückweisungsantrag einige Bemerkungen, damit kein falscher Eindruck im Raum stehen bleibt: Wir treten wie gesagt auf diese Vorlage ein. Wir stimmen diesem Regelwerk zu, weil es in der Summe deutliche Vorteile bringen wird. Es ist mit Recht die Frage gestellt worden, ob andere Finanzmarktanbieter wie die Pensionskassen, die Postfinance, die Suva, die ähnliche Geschäfte tätigen, nicht auch dieser Aufsicht unterstellt werden sollen. Wenn wir den Rückweisungsantrag der Minderheit Kaufmann ablehnen, so nicht, weil wir der Auffassung sind, dieses Problem sei für alle Zeiten gelöst. Aber wir mussten einsehen, dass ein Einbezug dieser Institutionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt erstens die eingeplanten zeitlichen Vorgaben ganz massiv nach hinten schieben würde. Das ist letztlich nicht im Interesse des Finanzplatzes Schweiz. Ein zweiter Punkt, der dagegen spricht, diese Institutionen jetzt zu unterstellen, ist der Umstand, dass vor allem im Bereich des Pensionskassenwesens - Sie wissen es - verschiedene Untersuchungen laufen. Deshalb rät Ihnen unsere Fraktion, das Postulat 06.3660, dessen Annahme, wie Sie gesehen haben, auch der Bundesrat beantragt, unbedingt anzunehmen. Es fordert den Bundesrat auf, die Frage des Einbezugs dieser Institutionen eingehend zu prüfen. Es kann nämlich nicht sein, dass man zwar landauf, landab predigt: "same business, same rules", dann aber, wenn es allenfalls gewisse Interessen betrifft und gewisse politische Gärten touchiert, mit scheinheiligen Argumenten andere Regeln verlangt.

Es ist uns klar, dass diese Institutionen, vor allem die zweite Säule und die Suva, ganz besondere Dimensionen aufweisen, denen man gerecht werden muss. Aber es ist doch nicht zu leugnen, dass sich in Bezug auf das Risikomanagement, die finanzielle Sicherheit und die Solvenz genau die gleichen Aufsichtspflichten stellen. Deswegen, so meinen wir, muss diese Frage in aller Ruhe, aber auch mit aller Entschlossenheit geklärt werden. Deswegen ersuchen wir Sie um Annahme dieses Postulates.

Wichtig erscheint uns in Bezug auf die Unabhängigkeit auch, dass die Finanzmarktaufsicht personalmanagementmässig, also in einem Bereich des Finanzmarktes, in dem der Markt, wie wir wissen, in Bezug auf die Salarierung besondere Entwicklungen genommen hat, die notwendige Flexibilität hat. Wir wollen nicht, dass sich die Finanzmarktaufsicht hier quasi in Organe mit übermässiger Salarierung einreiht, aber wir haben eben zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine privatrechtliche Anstellung gerade hier Vorteile bringt. Bei der Revisionsaufsicht hat dieses Parlament auf Antrag des Departementsvorstehers einer privatrechtlichen Ordnung zugestimmt, und unsere Fraktion sieht nicht ein, weshalb hier, in einem ähnlichen Bereich, in dem es auch um eine Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den Finanzmarkt geht, eine privatrechtliche Anstellung falsch sein sollte.

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Wir empfehlen Ihnen de facto, überall mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen - ausgenommen ist wie gesagt Artikel 13 in Bezug auf die Anstellungsverhältnisse -, und wir empfehlen Ihnen vor allem auch, das Postulat, das ich vorher erwähnt habe, anzunehmen.