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AB 71624

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich verstehe Absatz 3 nicht, und die Ausführungen in der WAK waren mir einfach zu wenig klar, um diesen Absatz so stehenzulassen. Ich habe deshalb Fragen an die Kommissionssprecherin, den Kommissionssprecher und auch Herrn Bundesrat Merz:

Können Sie hier nochmals erklären, wie die Kundinnen und Kunden der Finanzintermediäre von Absatz 3 betroffen sind? Können Sie mir erklären, warum die Absätze 1 und 2 nicht genügen?

Eine weitere Frage: Warum ist der entsprechende Absatz im Börsengesetz geändert worden?

Es ist ja so, dass wir hier ein Rahmengesetz machen. Wenn in den Spezialgesetzen zu den einzelnen Beaufsichtigten andere Regelungen enthalten sind, dann gelten ja jene, mindestens habe ich es so verstanden. In der Kommission wurde gesagt, dass der von mir kritisierte Absatz 3 im Börsengesetz eben geändert worden sei, also würde er dort gelten. Jetzt weiss ich immer noch nicht, warum er dann hier in diesem Gesetz doch noch enthalten sein soll. Was ich nicht ganz begriffen habe, ist auch das Verfahren. Denn im letzten Satz von Absatz 3 steht: "Sie" - die Finma - "entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Justiz." Was ist, wenn es kein Einvernehmen gibt? Wie wird entschieden, wer entscheidet, was ist das Resultat?

Wenn ich zu meinen Fragen Antworten erhalte, die mich einigermassen befriedigen, könnte ich allenfalls darauf verzichten, diesen Antrag aufrechtzuerhalten. Aber so, wie ich in der WAK Auskunft erhalten habe, scheint mir dieser Absatz einerseits verwirrlich und andererseits unnötig.