preparatory:AB 71638
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte in Bezug auf die Konsequenzen des Antrages der Minderheit Kaufmann eigentlich noch viel härtere Schlussfolgerungen ziehen, als es Bundesrat Merz getan hat. Seine Ausführungen sind vollauf zu bestätigen. Wenn wir das fahrlässige Begehen von Verfehlungen gegen das Aufsichtsrecht streichen würden, dann könnten wir die Strafbarkeit eigentlich ganz streichen. Denn es ist vielfach praktisch unmöglich nachzuweisen; das wissen auch Sie, Herr Kaufmann. Die Voraussetzung der Fahrlässigkeit, nämlich die Sorgfaltspflichtverletzung, lässt sich dagegen einfacher nachweisen.
Ich bitte Sie also dringend, die Minderheitsanträge Kaufmann abzulehnen.
Weiter haben Sie, Herr Kaufmann, gesagt, das Legalitätsprinzip werde verletzt. Es wird überhaupt nicht verletzt. Es ist im Gesetz klar festgehalten, was der Tatbestand ist. Was Sie hingegen verlangen, ist, dass dieser Tatbestand nur bei vorsätzlicher Begehung bzw. Unterlassung erfüllt werden soll. Wir halten aber ganz klar fest, dass die Strafbarkeit auch mit einer Sorgfaltspflichtverletzung erfüllt wird. Das wird die meisten Fällen betreffen, da ja wie gesagt die vorsätzliche Begehung hier schwer nachgewiesen werden kann.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass neu auch im Börsengesetz die Fahrlässigkeit strafbar ist. Ich verweise dazu auf Artikel 41 auf Seite 66 der deutschsprachigen Fahne. Da haben Sie keinen Minderheitsantrag gestellt, Herr Kaufmann. Das ist wahrscheinlich ein Versehen Ihrerseits. Wir brauchen überall die fahrlässige Begehung, damit wir die Sanktionen durchsetzen können.
Mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission in diesem Sinne abgestimmt, und ich bitte Sie, ihrem Antrag zu folgen.