preparatory:AB 71655
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Wenn man Bussen verhängen will, dann müssen sie auch wirksam sein. Ich habe das schon beim Eintreten generell zu diesem Gesetz gesagt. Sanktionen müssen Sanktionen sein, die auch Biss haben. Es ist ja nicht gesagt, dass dann in jedem Fall eine Busse in der Höhe von 20 bzw. 10 Millionen Franken ausgesprochen werden muss. Das kann man dann auf den einzelnen Fall herunterbrechen.
Ich möchte Ihnen aber etwas aus unserer Kommission zitieren. Damit ich nicht in den Verdacht komme, dass ich mich selber zitiere, werde ich Ihnen auch noch sagen, wer das gesagt hat: "Eine Million oder zwei Millionen gehen in den Akquisitionskosten unter. Darüber redet heute niemand mehr; das steckt man ein und bezahlt es." Am Schluss heisst es: "Wenn man eine Wirkung erzielen will, dann darf man das Problem nicht mit Bussen lösen wollen, die aus der Portokasse bezahlt werden." Ich habe hier meinen Kollegen Schneider-Ammann zitiert, der viel mehr von der ganzen Sache versteht als ich. Ich gebe ihm deshalb Recht, weil Bussen ja auch den Zweck haben sollen, jene zu schützen, die [PAGE 97] sich korrekt verhalten. Bussen sollen abschreckend wirken. Immer dann, wenn man zu einer solchen Sanktion greift, ist das zugunsten all jener, die sich korrekt verhalten.
Ich glaube, in diesem Sinne hat Herr Schneider-Ammann Recht gehabt, und er hat in der Kommission auch Unterstützung bekommen. Der Antrag auf eine Erhöhung ist nämlich in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen durchgekommen, was bedeutet, dass mindestens zwei SVP-Mitglieder nicht dagegen votiert und dieser Erhöhung auch zugestimmt haben. Vielleicht waren sie nicht anwesend. Wer nicht da ist - "les absents ont toujours tort".
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, beim Antrag der Kommission zu bleiben.