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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-12

Wortprotokoll

Alle drei Fragen handeln von den Uno-Millenniumszielen, die für die Schweiz ja auch von grosser Bedeutung sind.

Die bilateralen öffentlichen Schulden von 14 armen Entwicklungsländern gegenüber der Schweiz betragen heute rund 740 Millionen Franken. Ein Teil dieser Forderungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung und der Schweizer Exporteure wurde im Rahmen der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft vom Bund aufgekauft. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Forderungen vollständig zu streichen, sobald diese Länder die mit der 1996 lancierten internationalen Initiative zugunsten der hochverschuldeten armen Entwicklungsländer verbundenen Reformen erfolgreich umgesetzt haben. Der Bund hat in den letzten fünfzehn Jahren Forderungen gegenüber 24 armen Entwicklungsländern in der Höhe von etwa 1,1 Milliarden Franken erlassen. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr entsprechende Entschuldungsabkommen mit Kamerun, der Republik Kongo und Sierra Leone zu unterzeichnen. Es ist damit zu rechnen, dass bis etwa 2010 auch mit den übrigen armen Entwicklungsländern Entschuldungsverträge abgeschlossen werden können.

Die verbleibenden Forderungen der Exportrisikoversicherung und der Exporteure werden im Rahmen des sogenannten Paris Club, einer informellen Gruppierung von 19 [PAGE 156] Gläubigernationen, inklusive der Schweiz, behandelt. In den meisten Fällen wird auch bezüglich dieser Forderungen den betroffenen Ländern ein Schuldenerlass im Rahmen der erwähnten internationalen Initiative von mindestens 90 Prozent gewährt, oder die Schulden werden auf ein tragfähiges Mass reduziert. Somit wird die Schweiz nach Abschluss dieser Initiative die bilateralen öffentlichen Schulden gegenüber praktisch allen armen Entwicklungsländern vollständig erlassen oder zumindest auf ein tragfähiges Mass reduziert haben.

Generell ist zu sagen, dass im multilateralen Rahmen die WTO-Mitgliedstaaten seit 2001 in der Doha-Verhandlungsrunde engagiert sind. Sie wissen, dass die Zielsetzung dieser Runde aus deren vollständigem Namen - Doha Development Agenda - hervorgeht. Ein Verhandlungsziel besteht auch darin, die Entwicklungsländer unter anderem durch teilweise asymmetrische Marktzugangskonzessionen so zu stärken, dass diese Länder vermehrt am Welthandel teilnehmen können. Asymmetrie bedeutet, dass die Entwicklungsländer weniger weit gehende Konzessionen anbieten müssen als Industrieländer; das ist wichtig.

Auf bilateraler Ebene hat die Schweiz alleine oder im Verbund mit der Efta eine gewisse Anzahl von Freihandelsabkommen mit Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern abgeschlossen. Bei den Entwicklungs- und Schwellenländern handelt es sich um Ägypten, Chile, Jordanien, Kroatien, Libanon, Marokko, Mazedonien, Palästinensische Behörde, Tunesien, Türkei und die Sacu-Staaten.

Während die Schweiz und die anderen Efta-Staaten ihre Zölle im Industriebereich mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig aufheben, werden den Freihandelspartnern für sensible Produkte ein schrittweiser Zollabbau oder auch gewisse Ausnahmen vom Zollabbau gewährt. Der Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten wird in bilateralen Vereinbarungen geregelt, die parallel zu Freihandelsabkommen ausgehandelt und abgeschlossen werden. Hier werden - nach Massgabe der Exportinteressen und der Möglichkeiten der Landwirtschaftspolitiken der Verhandlungspartner - für ausgewählte Produkte Zollkonzessionen vereinbart.

Neben Marktöffnungen, die im Rahmen der WTO und der Freihandelsabkommen ausgehandelt wurden, gewährt die Schweiz autonom im Rahmen des allgemeinen Präferenzschemas (APS) unilaterale Zollvorteile zugunsten von Entwicklungsländern. Obwohl das APS namentlich die ärmeren Entwicklungsländer in einem gesteigerten Ausmass fördert, gewährt die Schweiz im Rahmen des APS auch den fortgeschritteneren Entwicklungsländern Zollvorteile und damit einen besseren Zugang zum Schweizer Markt. Das APS wurde denn auch von Ihnen am 6. Oktober 2006 im Rahmen des Zollpräferenzgesetzes unbefristet verlängert.

Noch zum letzten Block, zur Multilateralen Entschuldungsinitiative: Ich kann Sie auf die Jahrestagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds im September 2005 verweisen. Dort hat die Schweizer Delegation die Multilaterale Entschuldungsinitiative als wichtigen Beitrag zur Erreichung der Millenniumsziele begrüsst und grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung der Schweiz in Aussicht gestellt. Der Beitrag der Schweiz bemisst sich dabei nach dem schweizerischen Lastenanteil bei diesen Institutionen. Die Mitgliedstaaten sind nun eingeladen, in einem nächsten Schritt verbindliche Zusagen über ihre finanziellen Beiträge abzugeben. Die Schweiz hat bisher noch kein derartiges Verpflichtungsinstrument hinterlegt. Der Bundesrat wird jedoch voraussichtlich in den kommenden Wochen über die Beteiligung der Schweiz an der Multilateralen Entschuldungsinitiative sowie über die Art der Finanzierung der Phase 2006/07 Beschluss fassen.