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preparatory:AB 71807

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12

Wortprotokoll

Es stimmt, dass zwischen Frau Leutenegger Oberholzer und mir in dieser Frage ein Dialog stattgefunden hat. Ich danke ihr, dass sie mir die erwähnten Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, und möchte noch einmal sagen, dass ich diese auch gelesen habe. Wenn ich trotzdem zu keinem anderen Schluss komme, hängt das damit zusammen, dass die Fragen der Geschlechter - Gleichstellungsfragen, Genderfragen im weitesten Sinne - mit Sicherheit in einer Finanzplanung als einem strategischen Instrument der Finanzführung keinen Platz haben. Sie müssen diese Anliegen - Anliegen für [PAGE 199] Anliegen - jeweils untersuchen und platzieren. Es gibt die Botschaften des Bundesrates, und in diesen Botschaften hat es in der Regel auch ein Kapitel zu den finanziellen Auswirkungen, zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, zu den europapolitischen Auswirkungen usw. Sie müssten Ihr Anliegen nach meiner Auffassung eher in diesem Zusammenhang platzieren und sagen, es müsse bei jedem Geschäft abgeklärt werden, ob die Genderverträglichkeit gegeben sei. Im Finanzplan als einem strategischen Führungsinstrument hingegen kann man das nicht tun.

Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells haben wir jetzt sogar noch eine weitere Straffung dieses Instrumentes erzielt, und daher sind auch andere spezifische Auswirkungen, nicht nur die Frage der geschlechterspezifischen Auswirkungen, im Finanzplan nicht darstellbar. Im Übrigen erbringt ja der Bund sehr viele Dienstleistungen ohne jegliche Bedingungen, d. h., die Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Leistungen können frei entscheiden, wofür sie die Mittel einsetzen, und das gilt für einen ganz grossen Teil des Bundeshaushaltes, nämlich für die Anteile Dritter an den Einnahmen. Hier dürfte eine geschlechterspezifische Analyse schlicht nicht möglich sein, sonst müssten wir alle diese Subventionen und alle diese Anteile Dritter, die, wie bei den Kantonen, zum Teil auch reine Geldbeträge sind, unter diesem Blickwinkel untersuchen.

Viele Transfers lassen sich ohne fragwürdige Zusatzhypothesen, die man dann aufstellen müsste, nicht den Geschlechtern zuordnen. Wie wollen Sie das z. B. bei der Verkehrspolitik handhaben? Das sind Ausgaben von 7,8 Milliarden Franken. Wie wollen Sie z. B. im Güterverkehr die Leistung nach Geschlecht aufschlüsseln? Ebenso fragwürdig ist nach unserer Auffassung eine Zuteilung von Ausgaben auf Mann und Frau bei der Verteidigung. Denn beim Gut Sicherheit kann im Budget nicht spezifisch nach Frauen und Männern unterschieden werden, sondern es gilt für die gesamte Bevölkerung. Die Grenzen geschlechterspezifischer Wirkungsanalysen werden auch klar, wenn man an die Passivzinsen - das sind bald 4 Milliarden Franken pro Jahr - oder die Direktzahlungen für die Landwirtschaft denkt. All diese Positionen können Sie nicht nach geschlechterspezifischen Gesichtspunkten erfassen.

Noch schwieriger dürfte es auf der Einnahmenseite sein. Die Frage nach den geschlechterspezifischen Auswirkungen der Stempelabgabe z. B. oder der Verrechnungssteuer kann schlichtweg nicht beantwortet werden. Am ehesten ist es noch bei der Steuerpolitik möglich - da will ich wieder auf die Politik zurückkommen -, denn dort kann man die Steuern natürlich geschlechterspezifisch gestalten, was wir teilweise auch tun. Wir haben beispielsweise bei den Sofortmassnahmen im Bereich der Besteuerung von Ehepaaren oder beim Zweiverdienerabzug solchen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Auch die weiteren Entwicklungen im Bereich der Besteuerung natürlicher Personen können dann unter geschlechterspezifischen Aspekten beurteilt werden.

Ein unüberwindbares Problem stellt auch die Frage der materiellen Inzidenz dar. Es ist schlicht nicht ausreichend zu messen, welche Institutionen am Ende Empfänger von staatlichen Leistungen sind. Vielmehr müsste gefragt werden, wer letztlich die Leistungen dann auch konsumiert. Und so geht es beispielsweise auch bei der Verteidigung primär nicht um die Frage, wer in der Produktion von Rüstungsgütern beschäftigt ist, oder um den Anteil von Männern und Frauen bei den Diensttagen, sondern es geht in erster Linie darum, wer Empfänger der Leistungen der Landesverteidigung ist. Hier stösst bekanntlich auch die ökonomische Wissenschaft an Grenzen; auch die Berichte, die mir die Motionärin gegeben hat und die ich gelesen habe, führen hier nicht zum Ziel.

Es ist nicht verkennbar, dass es in einzelnen Bereichen durchaus mal Ausgabenpositionen geben kann, bei welchen eine geschlechterspezifische Zuordnung möglich ist. Ich denke hierbei insbesondere an den Bereich der Bildung oder an den Bereich des Personals; dort gibt es durchaus solche Aspekte. Aber das hat nichts mit der Finanzplanung zu tun! Das ist eben dann vielmehr eine Frage des Bildungswesens oder des Personalwesens. Ich komme zum Schluss, dass eine flächendeckende und damit verlässliche Darstellung der geschlechterspezifischen Auswirkungen im Finanzplan aus den vorgenannten Gründen weder sinnvoll noch zielführend ist.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

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