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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-03-12

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-12

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf dieses Geschäft. Es ist für unsere Fraktion sinnvoll, die verschiedenen Regelungen zur Gaststaatpraxis der Schweiz in einem einzigen Gesetz zusammenzufassen. Die langjährige Tradition der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen ist weiterzuführen und ist selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Aussenpolitik eines neutralen Staates, der sich der Tradition der Guten Dienste verpflichtet weiss. So weit, so gut und so unproblematisch.

Dennoch können wir uns zum vorliegenden Gesetz nicht einfach vorbehaltlos positiv äussern. Es gibt einige Kritikpunkte, die wir ansprechen möchten; sie werden später noch zur Sprache kommen. Eine Rückweisung löst aber aus unserer Sicht die Probleme auch nicht, denn es ist kaum zu erwarten, dass vom Bundesrat eine bessere Vorlage käme. Deshalb plädieren wir dafür, einzutreten, gewisse Änderungen vorzunehmen, insbesondere bei den Artikeln 24 und 25, und dann die Vorlage dem Ständerat zu übergeben mit der dringlichen Bitte, sich die Vorlage nochmals genauer anzusehen. Er soll die Diskussion, wie sie jetzt hier laufen wird, verfolgen und allenfalls auch die Diskussion mit einbeziehen, wie sie in der Kommission stattgefunden hat, wo manche Fragen offenblieben oder nicht befriedigend beantwortet werden konnten.

Um es deutlich zu sagen: Die Qualität der Botschaft zu diesem Gesetz ist nicht so, dass man sich als Kommissionsmitglied ein gutes und differenziertes Bild hätte machen können. Zahlreiche Vernehmlassungsantworten, die auch kritische Fragen beinhalteten, wurden kaum erwähnt - und wenn, dann widersprüchlich. Zwei Beispiele dazu: Die CVP-Fraktion verlangte in der Vernehmlassungsantwort, dass die Problematik der Hausangestellten von Diplomaten genauer angeschaut werde. Es darf einfach nicht angehen, dass zu diesem Bereich, in dem arbeitsrechtliche, aber auch migrationsrechtliche Bestimmungen unseres Landes tangiert werden, in der Botschaft auf Seite 8029 einfach gesagt wird, dass es halt internationale Abkommen zu respektieren gelte oder dass es - man höre und staune! - halt für die internationalen Diplomaten und Organisationen schlecht zu verstehen sei, dass es bei uns föderalistisch bedingte kantonale Unterschiede im Arbeitsrecht gebe - sinngemäss so auf Seite 8075. Das kann es nun wirklich nicht sein! Deshalb hat die Kommission Artikel 27 modifiziert, in der Hoffnung, damit das getan zu haben, was innerhalb des internationalen Rechtes möglich ist.

Eine zweite kritische Bemerkung zur Botschaft und dazu, wie darin auf Vernehmlassungsantworten eingegangen wird: Die Argumente bezüglich der Erweiterung des Geltungsbereichs auf die internationalen NGO sind widersprüchlich. In der Botschaft lesen Sie auf Seite 8072, dass einzelne Vernehmlassungsteilnehmer der Ansicht waren, Erleichterungen rechtlicher oder steuerlicher Art für gewisse internationale Organisationen, insbesondere Sportverbände - Kollege Gysin hat sie angesprochen -, seien an Bedingungen zu knüpfen, einzuschränken oder auch abzuschaffen. Der Bundesrat schreibt dann zwar, das sei im Bundesgesetz über [PAGE 178] die direkte Bundessteuer (DBG) zu regeln, nicht im Gaststaatgesetz. Aber er regelt es dann doch in den Artikeln 24 und 25, und in der Kommission wurde auf kritische Fragen geantwortet, man habe hier nur wiederholt, was schon im DBG stehe. Das stimmt zwar, aber man hat mit dem Gaststaatgesetz den Kreis der möglichen Empfänger und Profiteure zusätzlich ausgeweitet. Man darf nicht sagen, wer Änderungen wünsche, solle das im DBG machen, hier aber die gewünschten Änderungen nicht nur nicht vornehmen, sondern noch mehr bewilligen und ausweiten.

Deshalb sind wir der Ansicht, dass man zwar auf dieses Gesetz eintreten kann und darf, weil es an sich sinnvoll ist, die Gaststaatpraxis in einem einzigen statt in verschiedenen Gesetzen zu regeln. Das ist ein sinnvoller Beitrag zu einer gewissen Verschlankung. Aber diese Verschlankung - der Bundesrat spricht davon, dass 90 Prozent dieses Gesetzes eigentlich nur Nachführung von bestehendem Recht seien - sollte keine Ausweitung beinhalten, die zu wenig konkret und klar formuliert ist. Deshalb sind die beiden Kammern gefordert, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern.

Wenn wir aber eintreten, tun wir das in der Erwartung, dass die nötigen Klarstellungen seitens der Verwaltung und des Bundesrates erfolgen und dass sie plausibler und ausführlicher sind als in der Botschaft formuliert und in der Kommission ausgeführt. Das Parlament sollte sich in diesem Fall vorbehalten, die Vorlage am Ende auch abzulehnen, wenn die Auskünfte oder Entscheide keine Klarheit und Rechtssicherheit bringen.