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AB 71971

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-12

Wortprotokoll

Meine Motion ist im Anschluss an das Scheitern des Steuerpaketes 2001 entstanden. Sie erinnern sich: Ein wesentlicher Grund, weshalb dieses Paket durchfiel, war sicher die unverschämte Formulierung für die Möglichkeit von Unterhaltsabzügen, nämlich beliebig hohe Unterhaltsabzüge mit einer unteren statt einer oberen Grenze. Das hat die Kantone ja dann dazu gebracht, dieses Paket mit uns zusammen abzulehnen. Dem ist die stimmberechtigte Bevölkerung ja dann gefolgt. Die Kantone hätten dies wahrscheinlich nicht gemacht, wenn eine Obergrenze eingefügt worden wäre.

Ich schlage Ihnen jetzt vor, dass man zum einen nur tatsächliche Kosten abziehen kann, also keine Pauschale, und dass die Abzüge zwischen 500 und 5000 Franken liegen müssen. Warum die untere Grenze? Das ist klar: Wer als Mieter in seiner Wohnung kleine Arbeiten macht, kann die Kosten dafür auch nicht abziehen; also sollte man sie, wenn man im eigenen Wohnbereich nur wenig macht, auch nicht abziehen können. Warum eine obere Grenze? Da werden einige unter Ihnen sagen: Das gibt's ja nicht, das hindert die Leute daran, in ihre eigene Wohnung, in ihr eigenes Haus zu investieren. Ich möchte Ihnen Folgendes entgegenhalten: Zum einen geht es hier wieder einmal um Steuerabzüge, und von Steuerabzügen profitieren wegen der Progression immer dieselben übermässig, nämlich jene, die besonders grosse [PAGE 194] Einkommen haben. Auch wenn gleich grosse Beträge abgezogen werden, profitieren wegen der Progression eben jene, denen es beim Einkommen besser geht.

In der Begründung für die Ablehnung meiner Motion durch den Bundesrat lese ich dann noch ganz Spannendes. Es zeigt doch auch ein bisschen, wes Geistes Kind dieser Bundesrat ist. Er sagt nämlich, dass jemand, der nur eine kleine Eigentumswohnung hat, benachteiligt ist gegenüber jenen mit einer Villa, denn wer etwas an seiner kleinen Eigentumswohnung macht, kommt ja nie auf so hohe Beträge wie jener, der seine Villa rundum erneuert. Das ist zwar wahr, aber für mich überhaupt kein Grund, Steuergeschenke zu machen. Wer selber in sein Haus investiert, investiert in erster Linie für sich selbst. Hier drin wird immer so getan, als ob man nur investieren würde, wenn man daraus auch einen steuerlichen Nutzen ziehe - das kann ich einfach nicht glauben.

Ich komme deshalb zum entscheidenden Punkt. Es ist richtig: Wenn man einen Eigenmietwert hat, den man versteuern muss, dann gibt es dazu Gestehungskosten. Das ist tatsächlich so. Diese Kosten sollte man anrechnen können. Nur: Wenn Sie Ihr Haus nicht besonders gut unterhalten, dann sinkt Ihr Eigenmietwert nicht, jedenfalls habe ich das noch nie gehört. Ist es denn so, dass Sie plötzlich einen tieferen Eigenmietwert haben, wenn Sie nicht allzu viel renovieren? Wenn das der Fall wäre, dann könnte man allenfalls den Zusammenhang mit den Gestehungskosten machen, die dafür sorgen, dass man immer noch einen hohen Eigenmietwert hat, wenn man etwas investiert. Das spielt umgekehrt eben nicht.

Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, diese Motion anzunehmen. Sie bewirkt drei Dinge: Mieterinnen und Mieter werden gegenüber jenen, die Wohneigentum selbst bewirtschaften, nicht ständig schlechtergestellt. Progression spielt nicht immer eine Rolle. Abzüge bei Steuern als einzige Attraktivität, um in einem schönen Eigenheim oder einer schönen Wohnung zu wohnen, kann ich einfach nicht akzeptieren.