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Bader Elvira · Nationalrat · 2007-03-13

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Wir behandeln heute mit dem Reformpaket der "Agrarpolitik 2011" eine äusserst vielschichtige Vorlage. Wir müssen mit der "AP 2011" die Rahmenbedingungen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft für die Jahre 2008 bis 2011 definieren. Leitplanke für die "AP 2011" ist der 1996 vom Schweizer Stimmvolk mit 77 Prozent Zustimmung angenommene neue Verfassungsartikel zur Landwirtschaft. Oberste Zielsetzung der bundesrätlichen "AP 2011" ist die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft bei gleichzeitiger Ausnützung der Verbesserungspotenziale im Bereich der Ökologie. Damit soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auf die internationalen Herausforderungen vorbereitet werden. Stichworte in diesem Zusammenhang sind WTO und bilaterale Freihandelsabkommen. Vorweg sei jedoch gesagt, dass bezüglich der Herausforderungen auf internationaler Ebene grosse Unsicherheiten bestehen. Gegenwärtig ist noch unklar, wann und in welchem Ausmass die Land- und Ernährungswirtschaft die Umsetzung dieser internationalen Abkommen bewältigen muss.

Die Ziele der "AP 2011" sollen durch ein Reformpaket erreicht werden, das insgesamt folgende fünf Handlungsachsen umfasst:

1. Die Konkurrenzfähigkeit unserer Produkte und deren Verarbeitung sollen verbessert werden. Hauptinstrumente sind die Umlagerung der Gelder für die Marktstützung in Direktzahlungen sowie die Realisierung von Kostensenkungsmassnahmen.

2. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die ökologische Weiterentwicklung sollen mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem sichergestellt werden.

3. Der Bundesrat will die Wertschöpfung und die Entwicklung des ländlichen Raums fördern.

4. Die Förderung des Strukturwandels durch Lockerung des Boden- und Pachtrechtes umschreibt diese Handlungsachse.

5. Letzte Handlungsachse ist die Vereinfachung der Administration und der Kontrollen.

Zur Umsetzung der "AP 2011" sind Anpassungen in sieben verschiedenen Vorlagen notwendig. Wir haben in der Kommission noch nicht alle Vorlagen behandelt, sondern lediglich die Vorlage 1, das Landwirtschaftsgesetz, sowie die Vorlage 7, den Finanzierungsbeschluss. Die Vorlagen 2 bis 6 werden diese Woche im Ständerat behandelt. Wir beraten sie in der kommenden Session.

Eingangs kann gesagt werden, dass die Mehrheit der Kommission die bundesrätliche "AP 2011" grundsätzlich unterstützt und lediglich in einzelnen Punkten gewisse Korrekturen fordert. Diese zielen nicht darauf ab, die Reform zu blockieren. In einzelnen Bereichen soll jedoch das Reformtempo etwas verlangsamt werden. Eine Kommissionsminderheit erachtet die "AP 2011" des Bundesrates jedoch vor dem Hintergrund der sehr angespannten wirtschaftlichen [PAGE 205] Situation und der Entwicklung in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren als nicht adäquate Reform und beantragt eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.

Kernelemente der bundesrätlichen Agrarpolitik sind sicherlich die starke Reduktion der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel und deren Umlagerung in Direktzahlungen. Die Exportsubventionen werden vollständig abgeschafft und die Mittel zur internen Marktstützung mehr als halbiert. Zudem werden die Zölle für Futtermittel gesenkt. Der damit verbundene Rückgang der Preise wird als Potenzial zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gesehen. Durch diese Massnahmen werden die Produzentenpreise voraussichtlich um weitere 17 Prozent sinken. Davon sollen auch die Konsumenten und Konsumentinnen profitieren.

In der Kommission wurde in der Eintretensdebatte gerade dieser Punkt, das heisst die Frage, inwieweit die Konsumentinnen und Konsumenten von weiteren Produzentenpreissenkungen profitieren, intensiv diskutiert. Alle stören sich daran, dass in den vergangenen Jahren die Produzentenpreise massiv gesunken, die Konsumentenpreise aber gleichzeitig gestiegen sind. Auf welche Gründe diese gegenläufige Tendenz zurückzuführen ist, kann niemand abschliessend beantworten. Bezüglich der Entwicklung der Preise wurde in der Kommission auch auf die hohen Preise für die landwirtschaftlichen Vorleistungen aufmerksam gemacht. Traktoren, Pflanzenschutzmittel oder andere Vorleistungen sind in der Schweiz wesentlich teurer als im umliegenden Ausland. Die Landwirtschaft ist folglich mit einer doppelten Preisschere konfrontiert: einerseits mit der sich öffnenden Preisschere zwischen Produzenten- und Konsumentenpreisen, andererseits mit der Preisschere zwischen Produzentenpreisen und den Preisen für die Vorleistungen.

Trotz dieser kritisierten Entwicklungen der vergangenen Jahre trägt die Kommissionsmehrheit die bundesrätliche "AP 2011" mit und erachtet die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Kern als richtig. So unterstützt die Kommissionsmehrheit grundsätzlich die weitere Umlagerung der Mittel für Marktstützungsmassnahmen hin zu Direktzahlungen sowie die Aufhebung der Exportbeiträge. Bei der Marktstützung im Bereich des Pflanzenbaus ist die Kommission vollständig dem Bundesrat gefolgt. Ab dem Jahr 2009 soll der Pflanzenbau in der Schweiz nur noch über Direktzahlungen unterstützt werden. Die bisherigen Leistungs- und Verarbeitungsbeiträge fallen weg. In diesen Punkten haben wir dann über Minderheitsanträge zu befinden, die jeweils auf eine Weiterführung der gesetzlichen Grundlagen der Marktstützungsmassnahmen abzielen. Die Minderheit ist der Meinung, dass die Umlagerung zu Direktzahlungen die Produktion von Nahrungsmitteln schwäche, was vor dem Hintergrund des tiefen Selbstversorgungsgrades und der Entwicklung auf den internationalen Märkten nicht zu verantworten sei.

Bei der Milch ist die Kommissionsmehrheit jedoch der Meinung, dass das Tempo der Umlagerung der Mittel aus der Marktstützung in Direktzahlungen etwas gedrosselt werden sollte. Namentlich bei der Verkäsungszulage und der Siloverzichtszulage ist die Kommission der Meinung, dass sie nicht derart stark reduziert werden dürfen, wie dies vom Bundesrat vorgesehen ist. Käse ist das wichtigste Produkt der Schweizer Landwirtschaft. Fast die Hälfte der produzierten Milch wird in der Schweiz zu Käse verarbeitet, und ein beachtlicher Teil des Käses wird exportiert. Es wäre falsch, die auch aus einer volkswirtschaftlichen Sicht wichtige Käsewirtschaft durch eine zu starke Reduktion der Zulagen zu schwächen; dies auch vor dem Hintergrund, dass der Schweizer Käsemarkt gegenüber der EU ab Juni 2007 vollständig liberalisiert wird.

Eine Mehrheit der Kommission ist jedoch mit dem Bundesrat einig, dass künftig die Zollkontingente für Kartoffeln und Butter zu versteigern sind. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Stufen weiter verbessert werden. Eine Minderheit der Kommission fordert jedoch eine Beibehaltung der heutigen Modalitäten zur Zuteilung der Zollkontingente.

Im Bereich der Kostensenkungsmassnahmen hat sich die Kommissionsmehrheit weitgehend den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen. Kernpunkt in diesem Bereich ist der Übergang zu der mit den WTO-Bestimmungen vereinbarten internationalen Erschöpfung für patentgeschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel und Investitionsgüter. Konkret heisst das, dass für die erwähnten Produktegruppen künftig Parallelimporte zugelassen sein sollen. Dadurch kann nach groben Schätzungen die Landwirtschaft kostenseitig um jährlich rund 40 Millionen Franken entlastet werden. Die Kommission ist der Meinung, dass zeitgleich mit den Massnahmen, die eine Senkung der Produzentenpreise zur Folge haben, auch Kostensenkungsmassnahmen umzusetzen sind und dass diese nicht auf später verschoben werden dürfen. Eine Minderheit lehnt eine Zulassung von Parallelimporten für die Landwirtschaft jedoch ab.

In der Kommission wurde auch intensiv über die Leistungen im Bereich der Ökologie diskutiert. In der "AP 2007" waren im Ökobereich sieben konkrete Ziele definiert worden; fünf davon wurden mehr als erreicht. Bei zwei Zielen gibt es noch einen gewissen Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat der Auffassung, dass im Rahmen der "AP 2011" die bestehenden Defizite gezielt angegangen werden sollen, dass aber auf eine flächendeckende Verschärfung der Auflagen im Bereich der Ökologie zu verzichten ist. Konkret wird in der "AP 2011" mit den neugeschaffenen Anreizprogrammen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz ein Instrument geschaffen, mit dem sehr gezielt weitere Verbesserungen im Bereich der Ökologie erreicht werden können, ohne durch zusätzliche, flächendeckende Auflagen die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu tangieren.

Eine Kommissionsminderheit ist jedoch der Meinung, dass die ökologischen Leistungen weiter ausgebaut werden sollen, indem die Ausrichtung der Direktzahlungen an verschärfte ökologische Auflagen geknüpft wird. Im Weiteren will eine Minderheit, dass die Ausrichtung der Direktzahlungen an die Einhaltung eines nationalen Normalarbeitsvertrages geknüpft wird. Die Kommissionsmehrheit lehnt dies ab mit dem Argument, dass die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft heute durch die von den Kantonen erlassenen Normalarbeitsverträge geregelt seien. Es seien auch keine grossen Probleme bei den Kontrollen festzustellen. Eine Verbindung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen mit den Direktzahlungen wäre hingegen sehr sachfremd.

Nun komme ich zum Finanzierungsbeschluss: Der Bundesrat schlägt für die "AP 2011" einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 13,49 Milliarden Franken vor. Der Ständerat hat beschlossen, diesen Betrag um 150 Millionen Franken zu erhöhen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich bei der Gesamtsumme des Zahlungsrahmens dem Ständerat an. Eine Differenz zum Ständerat gibt es jedoch bei der Verteilung der Mittel auf die Massnahmen. Die Kommission hat die Mittel für die Produktion und den Absatz etwas höher festgelegt als der Ständerat. Im Gegenzug wurden die Mittel für die Direktzahlungen um den gleichen Beitrag tiefer festgelegt. Dieser Mitteltransfer ist notwendig, damit die im Landwirtschaftsgesetz materiell beschlossenen Massnahmen auch finanziert werden können.

Es gibt bezüglich des Finanzierungsbeschlusses noch vier Minderheitsanträge, über die wir zu befinden haben. Ein Antrag zielt auf eine Kürzung des Zahlungsrahmens auf 13,4 Milliarden Franken ab. Eine weitere Minderheit stellt sich hinter den Entwurf des Bundesrates; zwei Minderheiten fordern eine Erhöhung des Zahlungsrahmens. Einmal werden 13,95 Milliarden Franken gefordert, in einem anderen Minderheitsantrag werden 14,092 Milliarden Franken gefordert, also genauso viel, wie das Parlament bei der "AP 2007" gesprochen hat.

Ich freue mich auf eine angeregte Debatte und bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungs- und Nichteintretensanträge abzulehnen.

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