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Hess Hans · Ständerat · 2000-09-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Als Jurist und Anwalt ist man sich nach einer langen Dauer der Anwaltstätigkeit gewöhnt, dass die Urteile aus Lausanne zu akzeptieren sind. Es gilt hier der Grundsatz: Lausanne locuta, causa finita. Aber auch wenn dem so ist, kann uns niemand daran hindern, dass wir auch Urteile aus Lausanne hinterfragen. Auch Urteile aus Lausanne können betroffen machen.

Das Revisionsurteil in Sachen Walther Hofer ist ein Urteil, das mich nicht als Anwalt, sondern als Bürger sehr betroffen macht. Ich hatte das Glück und die Chance, Walther Hofer als Geschichtsprofessor zu erleben. Auf mich wirkt es wie ein Schlag ins Gesicht, dass Walther Hofer als unerschrockener Kämpfer gegen den Nationalsozialismus, wie ich ihn als Student erlebt habe, nun ausgerechnet bei diesem Thema vorbestraft ist. Dafür habe ich kein Verständnis, und das sage ich als Parlamentarier. Auch wenn ich weiss, dass die urteilenden Richter nicht bei Walther Hofer in den Vorlesungen waren, hätten sie aufgrund seiner umfangreichen wissenschaftlichen Tätigkeit wissen müssen, dass eine Verurteilung von Walther Hofer in dieser Sache sicher quer in der historischen Landschaft stehen wird.

Da es aber trotzdem zu einer Verurteilung gekommen ist, hätte ich vom Bundesrat erwartet, dass er hier klar und deutlich zum Ausdruck bringt, was er von diesem Urteil hält. Dank der Interpellation Dettling ist es mir hier nun möglich, meinem Missfallen über dieses Urteil Ausdruck zu geben.