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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-09-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19

Wortprotokoll

Eine kurze Bemerkung, warum auch das Finanzhaushaltgesetz noch in einem Punkt zu ändern ist: Sie sehen, die Änderung in Artikel 15 Absatz 3 wird notwendig wegen den künftigen Leistungsvergütungen zwischen verschiedenen Dienststellen des Bundes. Es ist dies eine Voraussetzung für erhöhte Transparenz im Verkehr zwischen Leistungserbringern und Leistungsbezügern. Zudem wird innerhalb der Verwaltung ein echter Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten geschaffen, wie es in der Privatwirtschaft an sich schon längst gang und gäbe ist. Wenn Sie so wollen, ist dieses "Revisiönchen", so klein es auch ist, doch von historischer Dimension.

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