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Binder Max · Nationalrat · 2007-03-14

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Die Minderheiten verkennen bei Artikel 70 nach unserer Meinung durch die geforderte Verschärfung die Leistungen der Bauernfamilien in den letzten fünfzehn Jahren. Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch das Volk anerkennen die ökologischen Leistungen, welche die Schweizer Landwirtschaft in der Zwischenzeit erbracht hat. Alle diese Minderheitsanträge bedeuten Einschränkungen, Verschärfungen der Auflagen, Mehrkosten oder sogar ökologischen Rückschritt. Dem stehen die Forderungen nach Kostensenkung gegenüber, insofern widersprechen sie eigentlich sich selber. Die Schweizer Landwirtschaft hat den Dünger- und den Spritzmitteleinsatz massiv reduziert. Die speziellen Tierhaltungsprogramme werden zu einem hohen, steigenden Anteil in Anspruch genommen.

Zum Antrag der Minderheit Hämmerle: Es geht auch hier um die Verschärfung der Bedingungen. Es geht um höhere Anforderungen. Diese Einschränkungen sind nicht nötig. Hofdünger kann nicht einfach wild ausgebracht werden; Herr Büchler hat es gesagt. Jeder Betrieb muss eine Nährstoffbilanz aufweisen und auch einhalten, auch wenn er seinen Hofdünger auf einen anderen Hof führt. Dazu kommt, dass eine solche Bedingung auch kontrolliert werden müsste, vor allem dann, wenn sie als Kriterium zur Ausrichtung von Direktzahlungen beigezogen würde. Da frage ich Sie: Wie wollen Sie kontrollieren, ob 50 Prozent von 1000 Kubikmetern Hofdünger auf dem eigenen, gepachteten oder allenfalls einem Drittbetrieb ausgebracht werden? Das ist völlig unmöglich, hat Bürokratie, Kontrolle und Mehrkosten zur Folge und ist deshalb abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit Genner zu Buchstabe f: Bereits heute kennen wir diese Einschränkungen. Ich muss Frau Genner nochmals sagen, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins: Es sind keine "Vorlaufmittel"; Vorläufe gibt es in der Leichtathletik. Hier geht es vielmehr um Vor- oder Nachauflauf-Mittel. Bei einem Verbot wäre die einzige Alternative zu diesen Herbiziden das Nachauflauf-Verfahren. Aber die Wirkstoffgruppen der beiden Verfahren sind sehr unterschiedlich. Sollten nur noch Nachauflauf-Mittel eingesetzt werden können, würde das auch zur Bildung von Resistenzen führen. Das bedeutet ökologischen Rückschritt.

Unsere gut ausgebildeten Bauern werden sich zweifellos unter Berücksichtigung der meteorologischen und anderer Anforderungen für das entsprechend richtige Verfahren entscheiden. Chemisch-synthetische Insektizide im Ackerbau zu verbieten, ist ebenfalls nicht sinnvoll und bedeutet gleichfalls einen ökologischen Rückschritt. Schon heute ist es so, dass der ökologische Leistungsnachweis Schadstoffschwellen definiert, unter denen ein Einsatz von Insektiziden nicht zulässig ist. Zudem gibt es auch synthetische Herbizide, die selektiver und nützlingschonender wirken als natürliche Herbizide.

Fazit: Der Antrag ist unnötig, ist ein ökologischer Rückschritt und verursacht steigende Kosten. Er ist deshalb abzulehnen!

Zur Minderheit Genner bei Buchstabe g: Hier bitte ich Sie zu beachten, dass ein Gentech-Moratorium bis 2010 besteht. Wir haben also bereits ein generelles Verbot bis ins Jahr 2010. Deshalb ist es völlig überflüssig, hier noch einmal ein Verbot zu verankern. Im Übrigen ist das auch unabhängig vom ökologischen Leistungsnachweis. Zudem gilt hier auch das Gentechnikgesetz.

Nun hat Frau Genner wirklich ihr wahres Gesicht gezeigt, indem sie gesagt hat, das Moratorium würde dann auslaufen, und deshalb brauche es jetzt nachfolgend ein Verbot. Ich erinnere Sie daran, dass in der Moratoriumsdebatte von den Befürwortern dieses Moratoriums immer wieder versichert wurde, man würde dann neu überprüfen und das Moratorium wäre nicht der Vorläufer eines Verbotes. Ich danke Frau Genner für die Ehrlichkeit, die sie heute bestätigt hat; sie hat ihr wahres Gesicht gezeigt.

Fazit zu diesem Minderheitsantrag: Er ist unnötig und deshalb abzulehnen!