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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-09-19

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion tritt auf diese Vorlage ein und lehnt den Rückweisungsantrag ab.

In einer Zeitung stand kürzlich, welche Themen für diese Session neben all den Feierlichkeiten wichtig seien. Der NFA war nicht darunter. Trotzdem haben wir es mit einer umfangreichen Fahne und einigen Minderheitsanträgen zu tun, was auf Wichtigkeit schliessen lassen könnte. Aber - das sollten wir bei der kommenden Debatte im Auge behalten - es geht hier nach dem deutlichen Ja des Volkes zu den Grundsätzen des NFA um die Ausführungsgesetzgebung, die eine grosse Querschnittsaufgabe ist. Ausführungsgesetzgebungen sollte man so umsetzen, wie sie im Geiste des Erfinders waren, wie man es dem Volk versprochen hatte. Das heisst einerseits, dass man bei diesem Mantelerlass keine Änderungen vornehmen sollte, die materiell andere Auswirkungen haben. Das heisst andererseits, dass neben der Verteilung der Geldströme auch der Grundsatz des NFA, nämlich die konsequentere Aufteilung der Aufgaben, eingehalten wird. Man sollte nicht den Fehler machen, hier wieder von einem Prinzip abzuweichen, das von allen begrüsst wurde, vom Prinzip der Entflechtung der Aufgaben und der Beseitigung falscher finanzieller Anreize. Wenn man diese zwei Grundsätze einhalten will, nur das zu ändern, was für die Anpassung nötig ist, und die Entflechtung umzusetzen, dann kommt man trotz der vielen zu ändernden Gesetze doch recht schnell zur Haltung, dass die Vorarbeit des Bundesrates und der Verwaltung und auch das Ergebnis des Ständerates mehr oder weniger im Sinne des Erfinders sind.

Deshalb hat die CVP-Fraktion in den allermeisten Punkten entschieden, die Haltung der Kommissionsmehrheit zu übernehmen. Ich sage das hier bereits beim Eintreten, weil sich die Sprecher der Fraktion in der Detailberatung nicht mehr überall, bei jedem Antrag, äussern werden. Offenbar erfordert die Bedienung der Abstimmungsanlage mehr Zeit als vorgesehen; dies ist ein weiterer Grund, auf Voten zu verzichten, wenn sie nicht den Anspruch der absoluten Originalität haben.

Trotzdem ein paar kritische Bemerkungen:

1. Der zeitliche Druck. Einerseits stellt die ganze Art und Weise, wie dieser Mantelerlass durch die Räte gepeitscht wird, das Parlament, aber nachher vor allem auch die Kantone, die mit der Ausführung beauftragt sind, vor grosse Herausforderungen. Andererseits droht eine Verzögerung das ganze Projekt zum Scheitern zu bringen. Es wurden vor allem im Hinblick auf die dritte Botschaft schon recht viele und grosse Versprechungen gemacht. Die Erwartung dieses Finanzsegens bewirkt bei manchen Beteiligten die Haltung, alles daranzusetzen, dass der Inkraftsetzungstermin vom 1. Januar 2008 machbar bleibe, koste es fast, was es wolle.

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2. Sachlich ist das Vorgehen mittels eines Mantelerlasses bei dieser Komplexität richtig. Staatspolitisch allerdings sollte man dem Volk gegenüber anmerken, dass man nur in begründeten Ausnahmefällen davon Gebrauch machen darf. Das fakultative Referendum kann nur gegen den Mantelerlass ergriffen werden. Daraus folgt konsequenterweise, dass man sich bei der Ausführungsgesetzgebung auf das beschränkt, was zum eigentlichen Projekt gehört, und davon Abstand nimmt, andere materielle Gesetzesrevisionen vorzunehmen. Das wäre gegenüber dem Volk nicht ehrlich politisiert. Das Volk hat Ja gesagt zum NFA, zur Entflechtung der Aufgaben. Das Volk hat nicht Ja gesagt, nicht Ja sagen können beispielsweise zu einem materiell geänderten Stipendiengesetz oder zu anderen materiell geänderten Gesetzen. Wenn man diese ändern will, soll man das gesondert tun, sodass das Volk sich dann gegenüber dieser einzelnen Änderung aussprechen kann.

Allerdings - damit komme ich nochmals zum zeitlichen Problem - stehen wir unter Druck, den NFA möglichst schnell, aber auch gründlich durchzubringen. Wir dürfen den Zustand von parallelen Gesetzgebungen nicht zu lange beibehalten. Gerade im Bereich der Bildung, im Bereich der Prämienverbilligungen und auch in anderen Bereichen arbeiten wir ja nicht im luftleeren Raum, in einer Umgebung, in der die übrige politische Gesetzesarbeit stillsteht. Der Mantelerlass, wie er jetzt vorliegt, kann in seiner ganzen Komplexität nur halten, wenn er möglichst schnell geltendes Recht wird, worauf sich dann die anderen Revisionen wieder beziehen können. Die erfolgreiche Realisierung dieses fragilen Gleichgewichts ist nur dann gewährleistet, wenn der Mantelerlass nur das regelt, was unbedingt nötig ist.

All dies rät zur Eile, und die Aussichten, die mit der Pièce de Résistance, der dritten Vorlage, verbunden sind, verleiten manche zu noch grösserer Eile als nötig. Durch die Aussicht auf das zu verteilende Geld lässt sich offenbar auch der Bundesrat dazu hinreissen, extrem kurze Vernehmlassungsfristen anzusetzen, und mit einiger Bewunderung stellt der Sprechende fest, dass offenbar überall, wo es die Kantone und der Bund wollen, jede Gesetzesanpassung im Rekordtempo durchzupeitschen ist. Alle denken bereits ans Geld, und doch haben wir es bei dieser Vorlage noch nicht damit zu tun, aber die Arbeit daran bestimmt ja auch das Tempo.

Eine letzte kritische Bemerkung: Man kann sich fragen, ob alle ursprünglichen Ziele des NFA - den Föderalismus zu stärken, die Aufgaben zu entflechten und falsche finanzielle Anreize zu beseitigen - mit dieser Gesetzesvorlage nun auch realisiert wurden. Die Entflechtung ist nicht so weit gediehen, wie man sich das auch hätte vorstellen können, und die Verbundaufgaben haben nach wie vor das Problem, dass die Verantwortungen weiterhin geteilt bleiben. Geteilte Verantwortung ist eine schwächere Verantwortung als zugeteilte, und gerade der Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt" ist eigentlich nur dann konsequent einzuhalten, wenn die Aufgaben klar zugeteilt und entflochten sind. Da wäre mehr möglich gewesen.

Die Kommissionsmehrheit ist in den meisten Punkten der Linie einer Umsetzung mit Beschränkung auf das eigentliche Projekt gefolgt. Die meisten darüber hinausgehenden Projekte wurden mehrheitlich abgelehnt. Die CVP-Fraktion vertritt auch in den meisten Punkten die Meinung der Kommissionsmehrheit. Deshalb treten wir auf die Vorlage ein.