Bruderer Pascale · Nationalrat · 2006-09-19
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen danken, Herr Recordon, für Ihr Votum und auch für Ihren Minderheitsantrag. Der NFA darf wirklich nicht für einen Leistungsabbau missbraucht werden, der in keiner Weise durch diese neue Aufgabenteilung selber bedingt wird. Dass die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen künftig Sache der Kantone sein werden, das soll an dieser Stelle hier nicht infrage gestellt werden. Herr Recordon wehrt sich aber mit seinem Minderheitsantrag dagegen, dass der Bundesrat bei dieser Gelegenheit versucht, einen Teil der medizinischen Massnahmen aus dem Leistungsbereich der IV zu kippen; er wehrt sich zu Recht. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit Recordon.
Wenn seitens des Bundesrates behauptet wird, Logopädie und Psychomotorik würden im Rahmen der IV generell als pädagogisch-therapeutische Massnahmen gelten, so muss ich dem widersprechen, denn sowohl die Psychomotorik als auch die Logopädie werden unter dem Titel "pädagogische [PAGE 1221] Massnahmen" und unter dem Titel "medizinische Massnahmen" verordnet und gewährt. Ich durfte hier auch Einblick in ein von Logopädinnen erstelltes Dossier nehmen, welches ganz klar darlegt, dass Logopädie nicht als Unterricht der Sonderschule gelten kann, sondern eben eine therapeutische Massnahme ist, wie das jetzt auch von Herrn Recordon ausgeführt wurde. Es ist von der Sache her nicht ersichtlich, weshalb die IV in den genannten Fällen zwar die ärztlichen Leistungen übernehmen soll, die vom Arzt angeordneten Therapien dann aber von den Krankenversicherungen zu finanzieren sind. Deshalb drohen hier absolut notwendige Therapien künftig nicht mehr gedeckt bzw. berücksichtigt zu werden. Es droht ein Abschieben, ein Weiterschieben von Zuständigkeiten, und das kann sicher nicht im Sinne des NFA sein.
Wir bitten Sie, die Minderheit Recordon zu unterstützen.