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preparatory:AB 72679

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-20

Wortprotokoll

Wir ersuchen Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, und begründen das wie folgt: Die Entflechtung in diesem Bereich führt dazu, dass die Verantwortungen von Bund und Kantonen - und damit auch die Kostenfrage - zum Teil neu definiert werden. Die Kantone haben die Kosten in diesem Bereich vollumfänglich zu übernehmen; der Bund beteiligt sich nicht mehr daran. Der Bund kann gewisse Leitplanken setzen, er kann Rahmenvorschriften erlassen. Das hat er mit Artikel 15 auch gemacht. Aber es ist sachwidrig und unangebracht, wenn der Bund die Krankheits- und Behinderungskosten näher bezeichnet, nachher aber die Kantone mit den Aufgaben laufen lässt. Bei Annahme des Minderheitsantrages bestünde die Gefahr, dass auch eine Bundesbeteiligung an der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten verlangt würde. Das hätte wiederum Auswirkungen auf die Globalbilanz. Ich glaube, wir müssen hier jetzt konsequent sein und sagen: Der Bund muss aus dieser Verantwortung entlassen werden. Demzufolge sollen die Kantone die Möglichkeit haben, hier zu legiferieren.

Was den Einzelantrag Bruderer betrifft, so sind wir bereit, ihn zu unterstützen. Das kann ich vorweg sagen. Im Ständerat wurde von Frau Ory ein ähnlicher Antrag gestellt; er hatte aber einen grammatikalischen Mangel. Jetzt ist Frau Bruderer mit einer verbesserten Fassung gekommen, mit einer Fassung, der der Bundesrat zustimmen kann.

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