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Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-09-19

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Wohl niemand in diesem Rat behauptet, dass nach der deutlichen dritten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung vor Jahresfrist der über fünfzig Jahre alte Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung erfüllt sei. Aus diesem Grunde ist es ohne Zweifel erlaubt - und in Anbetracht der Diskrepanz zwischen der welschen und der deutschen Schweiz in dieser Frage sogar notwendig -, sich Gedanken über neue Lösungen für die Zukunft zu machen. Wenn wir die direkte Demokratie und ihre Entscheide aber ernst nehmen, dann können wir nicht heute ein neues Versicherungsmodell vorschlagen. Doch die Konsensfindung über das weitere Vorgehen braucht wohl etwas Zeit, wie der Kommissionssprecher Bruno Frick dies treffend dargelegt hat.

Aus diesem Grunde ist die vorberatende Kommission geschlossen zur Ansicht gelangt, dass wir nun wenigstens die von allen anerkannte stossende Lücke in unserer Gesetzgebung endlich schliessen und damit sicherstellen müssen, dass während des gesetzlich verordneten Arbeitsverbotes alle Frauen auch einen Lohn erhalten. Es ist dies sozialpolitisch ein sehr dringendes Anliegen, mit dem ich heute bereits zum dritten Mal vor diesem Rat stehe. Denn bereits im Juni 1996 habe ich dem Ständerat dieses Anliegen unterbreitet - damals hat der Bundesrat meinen Vorschlag zur Ablehnung empfohlen. Er vertrat die Meinung, dass durch das Schliessen dieser Lücke im Obligationenrecht die Einführung der geplanten Mutterschaftsversicherung gefährdet werden könnte; mit meinem Anliegen könne ich ja dann wieder kommen, falls die Mutterschaftsversicherung gegen Erwarten vom Volk abgelehnt werden sollte. Dieser Auffassung hat sich der Ständerat dann knapp angeschlossen. Obwohl diese Lücke also weiter bestanden hat, obwohl diese Lücke von den Befürwortern der Mutterschaftsversicherung als ein Argument für diese Versicherung ins Feld geführt wurde und die Gegenseite diese Lücke nie bestritten hat, aber hoch und heilig versprach, sie bei einer allfälligen Ablehnung der Versicherung dann umgehend und sofort zu schliessen, wurde die Mutterschaftsversicherung im Juni 1999 deutlich abgelehnt.

Ich habe diese Aussagen dann zu ihrem Nennwert genommen und meinen Vorstoss nach der Ablehnung wieder deponiert. Im Dezember 1999 war er in diesem Rat traktandiert, wurde dann aber abgesetzt und an die Kommission überwiesen, damit mein Begehren im Zusammenhang mit den übrigen Vorstössen, die zur Mutterschaftsversicherung eingereicht worden waren, im Gesamtkontext geprüft werden könne. Das ist, durch die SGK, nun geschehen; der Entscheid und die Anträge zu den verschiedenen Vorlagen liegen Ihnen vor. Die SGK unterstützt geschlossen die Überweisung meiner Motion.

Der Bundesrat hingegen will diese Motion erneut nur als Postulat entgegennehmen. Nach dieser leidvollen Vorgeschichte muss ich gestehen, dass ich dafür kein Verständnis habe. Die Lückenschliessung ist zurzeit der einzige Schritt, der sowohl mit den Äusserungen im Rahmen der Volksabstimmung wie auch mit ihren Resultaten übereinstimmt.

Wenn der Bundesrat darüber hinausgehen will, dann steht es ihm selbstverständlich frei, eine weiter gehende Vorlage auszuarbeiten und dafür im normalen parlamentarischen [PAGE 503] Prozess Mehrheiten zu finden. Deswegen aber die stossende Lücke weiterhin offen zu lassen und die Lösung dieses unbestrittenen Problems, das vor allem den sozial schwächsten Frauen unter den Arbeitnehmerinnen echte Probleme bereiten kann, weiter auf die lange Bank zu schieben, dafür besteht nach meinem Dafürhalten kein einleuchtender sachlicher Grund. Ich kann mich Frau Brunner anschliessen, die gesagt hat, diese Motion zu unterstützen und diese Lücke zu schliessen sei in jedem Fall besser, als nichts zu tun.

In diesem Sinne bitte ich Sie zusammen mit meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, die Motion zu überweisen.