preparatory:AB 72715
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-20
Wortprotokoll
Tatsächlich wird seit der Neufassung des Efta-Übereinkommens, dem sogenannten Vaduzer Abkommen von 2001, in allen Bereichen eine möglichst genaue Parallelität zu den Regelungen mit der EU verfolgt. Diese Parallelität ist auch im vorliegenden Fall, nämlich in der Frage der Stipendien und der Studiendarlehen, auf die Efta-Bürgerinnen und Efta-Bürger anzuwenden und deshalb im Bundesgesetz explizit zu machen. Der Antrag Müller-Hemmi kann aus dieser Optik gutgeheissen werden bzw. muss eigentlich sogar gutgeheissen werden. Der Bundesrat beabsichtigt nämlich nicht, Bürgerinnen und Bürger von Mitgliedstaaten der Efta anders zu behandeln als jene aus der EU.
Deshalb empfehle ich Ihnen, diesem Antrag zuzustimmen.