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David Eugen · Ständerat · 2000-09-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Die Motion Spoerry wirft die Frage auf, ob die vorgeschlagene Lösung wirklich einen Fortschritt bringt oder nicht. Wir haben heute in Artikel 324a Absatz 2 OR, den Frau Spoerry mit ihrem Vorstoss ändern möchte, die Regelung, die von den Gerichten bei ihren Entscheiden entsprechend ausgelegt wird, wonach Mütter ab dem zweiten Arbeitsjahr bei Schwangerschaft acht Wochen bezahlten Urlaub erhalten. Ab dem dritten Jahr sind es neun Wochen, dann zehn, elf, zwölf, dreizehn, vierzehn, fünfzehn, sechzehn Wochen; sie erhalten also immer mehr. Das ist die Zürcher Skala.

Der Inhalt der Motion Spoerry betrifft Frauen im ersten Arbeitsjahr, die bei einer Schwangerschaft nach der heutigen Gerichtspraxis noch kein Anrecht auf acht Wochen Lohn haben. Gemäss Motionstext sollen nun die Frauen nach der Schwangerschaft in jedem Fall während acht Wochen Lohn erhalten; das Gesetz soll entsprechend geändert werden. Dann kommt die Frage auf, ob das Gesetz bestimmen soll, dass der Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft der Frau nur noch während acht Wochen Lohn bezahlen soll. Das wäre ein Rückschritt, weil wir heute schon ab dem zweiten oder dritten Jahr neun Wochen und dann laufend eine Woche mehr haben. Diese Frage wird weder in der Motion noch in den Erwägungen der Kommission angesprochen. Der Vorstoss von Frau Spoerry betrifft also einen ganz minimalen Bereich, nämlich das erste Dienstjahr. Er lässt zudem Missverständnisse in dem Sinn aufkommen, dass man für die Arbeitgeberpflicht eher eine Limite setzen möchte, statt die im geltenden Recht schon festgeschriebene Arbeitgeberpflicht weiterzuführen.

Aus diesem Grund finde ich den Antrag des Bundesrates sehr vernünftig, diesen Vorstoss in Form eines Postulates zu überweisen, denn er bietet effektiv keine Lösung für die Frage der Mutterschaft. Er betrifft einen minimalen Bereich und eröffnet Spekulationen über das eigentliche Ziel, so dass er meines Erachtens eher negativ ausgelegt werden könnte, in dem Sinne, dass er verhindert, dass man noch irgendwelche weiter gehende Lösungen trifft.

Diese politische Überlegung kommt auch darum auf, weil diese Debatte im Nationalrat mit zwei Vorstössen intensiv geführt wurde. Frau Egerszegi vertrat einen Vorstoss, der mit der hier vorliegenden Motion Spoerry gleichlautend war. Frau Thérèse Meyer aus der CVP vertrat einen anderen Vorstoss (Motion 00.3182), der dann von der SGK übernommen wurde und der eine Lösung mit einer Ergänzung für weitere sechs Wochen vorsah.

Der zweite Vorschlag, nämlich derjenige von Thérèse Meyer, hat im Nationalrat mit 114 zu 62 Stimmen deutlich obsiegt. Die im gleichen Prozess behandelte Motion Spoerry wurde nicht überwiesen. Das heisst, es wurde damit im Nationalrat die Meinung vertreten, dass wir nicht diese Grenze von acht Wochen setzen sollen und auch nicht dieses mögliche Missverständnis aufkommen lassen wollen, dass wir im OR eine Regelung treffen wollen, die nur noch auf jeden Fall acht Wochen abdeckt. Das wäre effektiv ein Rückschritt gegenüber dem heute geltenden Recht, wonach mehr Wochen abgedeckt sind, wenn die Frauen länger beschäftigt sind.

Daher gesehen ist es vernünftig, die Motion Spoerry als Postulat zu überweisen, und zwar in dem Sinn, wie das dann effektiv gedeutet werden kann, nämlich dass auch im ersten Dienstjahr acht Wochen gelten sollen. Wenn man es so meint und interpretiert, dann kann man durchaus dafür sein, aber dann muss man sich Rechenschaft darüber geben, dass damit die Frage der Mutterschaft überhaupt nicht gelöst ist. Dieses Postulat könnte dann nicht als Instrument oder als tauglicher Gegenvorschlag zur Lösung, wie sie von Thérèse Meyer im Nationalrat vorgeschlagen worden ist, betrachtet werden.

Daher bitte ich Sie, dem Bundesrat zuzustimmen und den Vorstoss als Postulat zu überweisen.

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