preparatory:AB 72737
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Wir sind hier bei einem weiteren Problemfeld, das wir bereits in der Eintretensdebatte mit unserem Rückweisungsantrag thematisiert haben. Wir haben heute - nicht zuletzt angesichts eines unsozialen Kopfprämiensystems bei der Krankenversicherung - ein Prämienverbilligungssystem, das mehr schlecht als recht funktioniert. Es besteht im Rahmen dieser neuen Bestimmungen des NFA aber die Gefahr, dass dieses System noch verschlechtert wird.
Es geht hier ja um eine Neuregelung der Subventionshöhe. Der Bundesbeitrag soll neu nach einer Formel festgelegt werden, wonach 25 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 30 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung und der Anzahl Versicherten nach Artikel 65a Buchstabe a verbilligt werden sollen. Das ist ungenügend! Das bedeutet nämlich letztlich, dass sowohl die Beiträge des Bundes als auch die Beiträge der Kantone an die Prämienverbilligung sinken werden. Ich nehme ein Beispiel - und zwar das Beispiel, mit dem auch beim NFA gerechnet wurde - aus dem Jahr 2001. Damals betrug der Bundesbeitrag 2,246 Milliarden Franken. Gemäss der neuen Formel, wie sie jetzt im NFA festgelegt werden soll, wären es nur noch 1,248 Milliarden Franken. Die Differenz macht fast eine Milliarde Franken aus.
Durch den Teilrückzug des Bundes müssten die Kantone ihr finanzielles Engagement deutlich ausbauen, wenn wir nur schon die heutigen Leistungen für die Prämienverbilligung [PAGE 1226] beibehalten möchten. Das wird aber mit diesen Gesetzesbestimmungen genau nicht gemacht, und zwar deshalb, weil eine Bestimmung fehlt, wonach die Kantone verpflichtet werden können, ein festgelegtes Minimum an die Prämienverbilligung zu zahlen. Heute beträgt dieses Minimum 50 Prozent. Das heisst, diese Formel, die uns hier im NFA-Projekt vorgelegt wird, ist für uns inakzeptabel und wird zu einer Schlechterstellung der Versicherten führen, notabene vor allem zu einer Schlechterstellung von einkommensschwachen Versicherten.
Ein zweiter Grund, weshalb wir die Regelung, wie sie der Bundesrat und der Ständerat vorschlagen, ablehnen, besteht darin, dass das Parlament mit einer Gesetzesänderung im Rahmen der KVG-Revisionspakete festgelegt hat, dass bereits seit Beginn dieses Jahres die Prämien von Kindern und von Jugendlichen in Ausbildung ebenfalls um die Hälfte reduziert werden sollen. Es handelt sich hier um den Bundesbeschluss vom 10. März 2005. Das Parlament hat hier auch bestimmt, die Prämienverbilligungsgelder um 200 Millionen Franken zu erhöhen, damit die Verbilligung der Kinder- und Jugendlichenprämien nicht auf Kosten der anderen einkommensschwachen Versicherten geht.
Mit den beiden Minderheitsanträgen von Herrn Rossini, die die SP-Fraktion unterstützt, wollen wir sicherstellen, dass zumindest die Situation, wie sie heute in diesem Prämienverbilligungssystem besteht, nicht verschlechtert wird.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsanträgen Rossini zuzustimmen und den Minderheitsantrag II (Huber) abzulehnen.