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preparatory:AB 72756

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit I .... 49 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 39 Stimmen

[VS]

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit I .... 67 Stimmen

Dagegen .... 103 Stimmen

[VS]

Art. 8a

Antrag der Minderheit

(Stump, Bruderer, Fehr Jacqueline, Marti Werner, Meyer Thérèse, Nordmann, Recordon, Schenker Silvia, Studer Heiner, Vischer, Wyss)

Titel

Formen der Ausbildungsbeiträge

Text

Für Erstausbildungen bis zum Masterabschluss werden Stipendien gewährt; diese können durch Studiendarlehen ergänzt werden. Stipendien können ausnahmsweise durch Studiendarlehen ersetzt werden.

[VS]

Antrag Markwalder Bär

Titel

Formen der Ausbildungsbeiträge

Abs. 1

Grundsätzlich werden Ausbildungsbeiträge in Form von Studiendarlehen entrichtet, die allen Studierenden offenstehen.

Abs. 2

Ausnahmsweise können Stipendien gewährt werden.

Abs. 3

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Schriftliche Begründung

Wenn durch die NFA-Ausführungsgesetzgebung schon neue Bundesgesetze erlassen werden, sollen die bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen im Rahmen der Ausbildungsbeihilfen nicht noch zementiert werden.

90 Prozent der Ausbildungsbeihilfen wurden im Jahr 2004 in Form von Stipendien vergeben, 10 Prozent in Form von Studiendarlehen, wobei zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede bestehen.

Der neue Artikel 8a soll einen Systemwechsel in der Studienfinanzierung herbeiführen: Neu soll der Grundsatz der Gewährung von Studiendarlehen gelten, die gleichzeitig allen Studierenden offenstehen (unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern und der bisherigen Ausbildung).

Ausnahmsweise können auch weiterhin Stipendien gewährt werden, doch diese sollen gemäss meinem Antrag zu Artikel 4 nicht mehr 90 Prozent der Ausbildungsbeihilfen ausmachen (wie 2004), sondern können gegenüber dem Bund höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden.

Die kantonalen Ausbildungsbeihilfen sind heute sehr unterschiedlich strukturiert: Währenddem der Kanton Graubünden 100 Prozent seiner Ausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien gewährt, sind es im Kanton Wallis 58 Prozent - [PAGE 1239] die übrigen Ausbildungsbeihilfen erfolgen in Form von Darlehen.

Im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung können solche Ungerechtigkeiten eliminiert werden, indem einheitliche Grundsätze für die Studienfinanzierung festgelegt werden.

[VS]

Art. 8a

Proposition de la minorité

(Stump, Bruderer, Fehr Jacqueline, Marti Werner, Meyer Thérèse, Nordmann, Recordon, Schenker Silvia, Studer Heiner, Vischer, Wyss)

Titre

Formes des aides à la formation

Texte

Dans le cas d'une première formation et jusqu'à l'obtention du "master", les aides sont octroyées sous la forme de bourses; ces bourses peuvent être complétées par des prêts d'études. A titre exceptionnel, les bourses peuvent être remplacées par des prêts d'études.

[VS]

Proposition Markwalder Bär

Titre

Formes des aides à la formation

Al. 1

En principe, les aides à la formation sont octroyées sous la forme de prêts d'études ouverts à tous les étudiants.

Al. 2

Des bourses peuvent être accordées à titre exceptionnel.

Al. 3

Le Conseil fédéral règle les modalités.

[VS]

Präsident (Janiak Claude, Präsident): Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie die Anträge ablehnt.