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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-09-26

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-09-26

Wortprotokoll

Zunächst zum Minderheitsantrag selber: Wir erachten ihn als rechtlich überflüssig. Die Grundsätze von Artikel 3a gelten für alle Verwendungszwecke des Infrastrukturfonds, d. h. auch für die Engpassbeseitigung. Deswegen ist es nicht nötig, das in Artikel 5 nochmals zu wiederholen.

Was ist eigentlich eine Engpassbeseitigung? Das ist nicht der Bau einer neuen Strasse, sondern es sind nur Verbreiterungen; dies kann also bei einem Tunnel, der bis jetzt nicht richtungsgetrennt war, eine zweite Röhre sein, oder es könnte eine weitere Spur angehängt werden, sodass die Strasse nicht mehr zwei-, sondern dreispurig ist.