AB 72939
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Als Kommissionssprecher stelle ich zunächst fest, dass die Debatte hier wesentlich ruhiger verlief, als das in der Kommission der Fall war. Das ist eigentlich ein sehr erfreulicher Aspekt.
Es sind also vier Teilbeträge in diesem Artikel enthalten, der Beitrag für die Hauptstrassen wird leicht vergessen. Es geht um die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen; dieser Beitrag ist völlig unbestritten. Unbestritten sind auch die 8,5 Milliarden Franken für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, weitgehend unbestritten - nicht ganz, ich komme noch darauf zurück - sind die 6 Milliarden für den Agglomerationsverkehr. Der Hauptstreitpunkt ist also der Posten für die Engpassbeseitigung.
Die Verwaltung kam in der Kommissionsanhörung zum Schluss, dass die absolut prioritären Engpassbeseitigungen, welche zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes nötig sind, 10 bis 12 Milliarden Franken kosten werden. Vorgesehen ist jetzt gemäss Ständerat und Bundesrat nicht einmal die Hälfte, nämlich 5,5 Milliarden. Die Minderheit II (Fehr Jacqueline) will, wie Bundesrat und Ständerat, 5,5 Milliarden, obwohl sie weiss, dass das sachlich nicht richtig ist; aber sie begründet das primär mit der Ausgewogenheit der Vorlage und sagt, die Avanti-Abstimmung habe gezeigt, dass das Volk eine solche Verteilung wolle. Man dürfe jetzt den Kompromiss, der im Ständerat erreicht worden sei, nicht infrage stellen. Dann haben die Verwaltung und auch Bundespräsident Leuenberger vorhin auf entsprechende Fragen gemeint, die Zahlen im Bundesbeschluss könne man, wenn nötig und wenn man das wolle, später anpassen. Es ist sehr wichtig, dass das gesagt wurde.
Die Minderheit I (Laubacher) geht davon aus, dass die Engpassbeseitigung - wie gesagt wurde: die prioritäre Engpassbeseitigung - 12 Milliarden Franken kosten wird, und sagt, wenn es so viel koste, müsse man das ehrlicherweise auch hier und jetzt bewilligen.
Die Mehrheit beantragt einen Kompromiss - das ist jetzt eigentlich der wahre Kompromiss - zwischen dem, was sie für [PAGE 1335] sachlich geboten hält, nämlich 12 Milliarden, und dem, was sie politisch für möglich hält, also eben 8,5 Milliarden Franken. Warum? Ich möchte hier nicht Öl ins Feuer giessen, aber ich muss jetzt trotzdem noch etwas sachlich werden. Was antworten Sie darauf, wenn Sie ehrlich sein wollen, was man mit 5,5 Milliarden Franken eigentlich alles machenkann? Wir wissen, dass in den nächsten zwanzig Jahren etwa zwanzig dringend zu behebende Engpässe in unserem Autobahnnetz vorhanden sein werden. Mit 5,5 Milliarden Franken für zwanzig Jahre können Sie nicht einmal die Hälfte dieser Engpässe beseitigen; vielleicht reicht es für einen Drittel. Mit 5,5 Milliarden Franken gemäss Ständerat könnte man zum Beispiel - das ist ja jetzt nicht Gegenstand unserer Verhandlung, aber man kann das hochrechnen und aufgrund der Entscheidungsreife erahnen - gerade mal die Projekte A1, Härkingen-Wiggertal, Zürich Nord und allenfalls Bypass Luzern oder Winterthur-Schaffhausen realisieren. Alle anderen Engpässe in den anderen Landesteilen könnten nicht saniert werden. Wir hätten nichts für die Westschweiz, nichts für die Ostschweiz, keinen Ausbau Basel-Augst, nichts im Tessin. Wie es von dort her tönen würde, wenn dann später einmal die Stunde der Wahrheit käme, können Sie sich selber ausmalen.
Wie gesagt: Mit 8,5 Milliarden Franken können Sie nicht sämtliche Probleme lösen, aber wenigstens das Allerwichtigste in den verschiedenen Regionen der Schweiz tun. Das erachtet die Kommissionsmehrheit als Kompromiss. Wie man weiss, entspricht es auch dem Antrag des Verkehrs- und Umweltministers Leuenberger im Bundesrat, auch wenn er damals vielleicht noch einäugig war, wie er vorhin gesagt hat.
Wir haben noch eine Minderheit III (Bernhardsgrütter), welche den Kredit für den Agglomerationsverkehr, für die Agglomerationsprojekte, auf 7 Milliarden Franken aufstocken möchte; dieser Antrag fand in der Kommission nur zwei Stimmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf einen Punkt aufmerksam machen: Der Beitrag für die Agglomerationsprojekte in dieser Vorlage umfasst nicht die Gesamtausgaben für die Agglomerationsprojekte, sondern nur den Bundesanteil; das ist also nur ein Teil. Diese 6 Milliarden Franken reichen; die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen auch hier, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Noch ein Wort zu Herrn Weyeneth: Sie sagen, die jährlichen Zinsaufwendungen betrügen 130 Millionen Franken. Das stimmt so einfach nicht. Es wären - verglichen mit dem Beschluss des Ständerates - jährliche Zinsaufwendungen für die Erhöhung der Ersteinlage um 400 Millionen Franken mehr zu zahlen. Das stimmt, da hat er Recht, aber das wären nicht 130 Millionen Franken. 130 Millionen Franken zusätzlich wären es jährlich, wenn die Laufdauer 20 Jahre betrüge; wenn wir auf 25 Jahre gehen, wie es die Mehrheit will, wären es weniger. Aber diese 130 Millionen Franken wären zu kompensieren, das hat die Mehrheit gesagt, z. B. beim Unterhalt. Die Mehrheit der Kommission war dieser Meinung. Das sind also nicht zwingend zusätzliche Zinsen. Aber wir kommen dann bei der Finanzierung im Bundesgesetz noch einmal darauf zu sprechen.
Ich bitte Sie: Lassen Sie sich nicht verführen, folgen Sie der Kommissionsmehrheit.