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AB 72971

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-26

Wortprotokoll

Der Fonds, über den wir jetzt diskutieren, umfasst drei Teile: erstens Nationalstrassennetz-Fertigstellung; zweitens Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz; drittens Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Eine neue Aufgabe, die aus diesen zweckgebundenen Mitteln für den Strassenverkehr finanziert werden muss, heisst "Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen". Dass dies eine neue Aufgabe ist, bestätigt der Bundesrat auch in der Stellungnahme zu meiner Motion 00.3489, die den Titel "Zweckgebundene Mineralölsteuern. Verwendung" trägt. In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es: "Seit Jahren setzt der Bundesrat folgende Prioritäten im Nationalstrassenbau:

1. Fertigstellung des beschlossenen Netzes;

2. Erhaltung der Substanz des gebauten Werkes;

3. bessere Ausnützung vorhandener Kapazitäten mittels Einsatz von Telematik;

4. Ausbau des Netzes."

Daraus ist klar ersichtlich, dass die Mittel der Mineralölsteuer, deren Zweckbindung in der Bundesverfassung unter Artikel 86 Absatz 3 beschrieben ist, für obige Zwecke verwendet werden sollen. Ich betone dies, weil von gewissen fundamentalistischen linken Kreisen wie Alpen-Initiative und VCS eine Referendumsdrohung gegen diesen Fonds ausgesprochen wurde, für den Fall, dass dieser nicht so umgesetzt werden sollte, wie der Ständerat dies entschieden hat. Für mich ist dies erstaunlich, nachdem ja für die Finanzierung - entgegen der ursprünglichen Zweckbestimmung der Mineralölsteuer - ein Agglomerationsfonds eingerichtet wird, der nicht nur Strassenprojekte umfasst, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Schienenprojekte mitfinanziert. In Bezug auf die Liste der Projekte können Sie in Artikel 3 des Bundesbeschlusses den Einleitungssatz lesen: "Für dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs werden folgende Beiträge freigegeben ...." Aufgeführt sind dann Projekte, von denen etwa 75 Prozent schienengebunden und nicht strassenlastig sind. Da ja gerade die Beiträge für den Agglomerationsverkehr neu sind, frage ich die "Referendumsdroher", wogegen sie denn eigentlich das Referendum ergreifen wollen. Wollen sie denn tatsächlich keine Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Infrastrukturfonds? Die Nationalstrassenprojekte, so, wie sie erwähnt und beschlossen sind, werden so oder so gebaut, mit oder ohne diesen Infrastrukturfonds.

Wenn an dieser Vorlage nicht einige Verbesserungen angebracht werden, können wir ihr nicht zustimmen. So müssen die Mittel zur Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz deutlich erhöht werden. In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wurden uns zwei Listen vorgelegt, die zeigen, dass in den nächsten zwanzig Jahren Engpassbeseitigungen in den Agglomerationen für etwa 11 Milliarden Franken anstehen und ausserhalb der Agglomerationen für etwa 1,7 Milliarden. Es ist doch unehrlich, wenn dann in der ständerätlichen Fassung dieser Vorlage nur 5,5 Milliarden Franken für die Engpassbeseitigung eingesetzt werden, wohl wissend, dass dies nicht ausreicht. Wenn Sie mit Ständeräten über dieses Problem diskutieren, dann wird Ihnen gesagt: Das können wir in einigen Jahren korrigieren und erhöhen. Hier muss ich natürlich die Frage stellen, um wie viel dann erhöht werden soll und wie das zu geschehen hat. Wir denken an eine Gesetzesänderung, die mindestens mit einer Motion ausgelöst werden muss.

Artikel 7, Verschuldung und Verzinsung, ist ein weiteres Problem dieser Vorlage. In der Verordnung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, also des FinöV-Fonds, steht ebenfalls in Artikel 7: "Die Verzinsung von allfälligem Nettovermögen erfolgt zu marktmässigen Bedingungen." Der Erlös wird dem Infrastrukturfonds, also dem FinöV-Fonds, gutgeschrieben. Im zur Diskussion stehenden Artikel 7 - Absatz 2 - ist explizit erwähnt: "Die flüssigen Mittel werden nicht verzinst." Dies stellt eine Ungleichbehandlung zweier Fonds dar, die wohl verschiedenen Verkehrsträgern dienen, aber eigentlich denselben Zweck haben.

Diese Nichtverzinsung erstaunt umso mehr, als der Bundesrat zur von mir eingereichten Motion 00.3488, "Strassenkasse. Rechnungstrennung und Verzinsung zweckgebundener und freier Bundesmittel", wie folgt Stellung genommen hat: "Bei einer Auslagerung der zweckgebundenen Strassengelder in einen Fonds ergäbe sich im Prinzip die Möglichkeit einer Verzinsung ohne Rückgriff auf allgemeine Bundesmittel, z. B. durch Anlage der Gelder am Kapitalmarkt. Die Fondslösung, die ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage bedürfte, ist aber aus finanzpolitisch übergeordneten Überlegungen nicht wünschbar." Die Zinserträge, die heute aus dem Guthaben von 3,855 Milliarden Franken der Spezialfinanzierung Strassenkasse erzielt werden könnten, würden eine Aufstockung der Mittel für die Engpassbeseitigung ohne weiteres erlauben. Dabei müssten weder die Bundeskasse noch die Mineralölsteuererträge für die Aufstockung herangezogen werden. Der Kapitalmarkt würde dies richten.

Allerdings ist zu sagen, dass dies nur gilt, wenn diese Beträge nicht zweckentfremdet wurden. Ich bitte den Herrn Bundespräsidenten, uns zu sagen, ob diese Mittel nur buchhalterisch vorhanden sind oder ob sie derzeit zinsbringend angelegt werden und wer von diesem Zins profitiert. Richtig wäre es, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion geschrieben hat, dass diese Zinserträge der zweckgebundenen Finanzierung des Strassenverkehrs zugute kämen. So sind der Strassenkasse bis heute wegen der Nichtverzinsung und der Zuordnung der Erträge etwa 1,5 Milliarden Franken entgangen.

Ob wir dieser Vorlage zustimmen oder ob wir sie ablehnen, hängt von den Entscheidungen des Rates ab. Ich meinerseits werde dieser Vorlage nur dann zustimmen, wenn einerseits die Verzinsung des Nettovermögens des Infrastrukturfonds möglich ist und andererseits die Beträge für die Engpassbeseitigung signifikant aufgestockt werden.

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