Dettling Toni · Ständerat · 2000-09-20
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Parlamentarische Initiativen haben es in diesem Hause in sich. Sie werden nach gängiger Praxis zu Dutzenden eingereicht. Viele werden nie behandelt und verschwinden in der Versenkung. Andere, vor allem solche mit populären Themen, führen zu einem Gesetzgebungsakt des Parlamentes und schliessen damit eine offenkundige Lücke. Der Erfolg ist den glücklichen Initianten zu gönnen.
Dennoch ist die Gesetzgebung über den Weg der Parlamentarischen Initiative nach unserer geltenden Geschäftsordnung der ausserordentliche Fall, welcher vor allem dann angezeigt ist, wenn der ordentliche Initiant von Gesetzgebungsprojekten - der Bundesrat - keine diesbezüglichen Anstrengungen unternimmt bzw. sich gegen allfällige Avancen des Parlamentes querstellt.
Nicht umsonst sieht Artikel 21bis GVG vor, dass die Parlamentarische Initiative ausgeschlossen ist, wenn der Vorschlag als Antrag zu einem bei der Bundesversammlung hängigen Erlassentwurf eingebracht werden kann. Dieselbe Regelung sollte meines Erachtens auch bei hängigen bzw. bereits eingereichten Volksinitiativen beachtet werden. Andernfalls wird ein Gesetzgebungsprojekt zwangsläufig auf verschiedenen Ebenen behandelt, was zu der gerade im Ständerat als dem juristischen Gewissen der Bundesversammlung so oft beklagten Verwilderung des Gesetzgebungsprozesses führt.
Ein solcher Fall liegt bei der Parlamentarischen Initiative Marty Dick vor. Es geht mir nicht um den materiellen Inhalt dieser Initiative; dazu will ich mich hier nicht äussern. Dieser steht auch hier nicht zur Diskussion. Vielmehr geht es hier und heute lediglich um die Frage, ob ein Regelungsbedarf besteht oder nicht.
Es ist unbestreitbar, dass die bisherige Stellung des Tieres in unserer Rechtsordnung in der Bevölkerung offenkundig keine Akzeptanz mehr hat. Aus diesem Grund wurden nach dem negativen Ausgang der nationalrätlichen Debatte vom vergangenen Dezember gleich zwei Volksinitiativen lanciert: die von Tierschutzkreisen lancierte eidgenössische Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere", die so genannte Tier-Initiative, vom 14. März 2000, und jene der Fondation Franz Weber vom 29. Februar unter dem Titel "Tiere sind keine Sache!".
Entgegen dem schriftlichen Bericht der Kommission für Rechtsfragen ist die Tier-Initiative bereits am 17. August 2000 mit über 125 000 Unterschriften eingereicht worden und damit auch zweifelsohne zustande gekommen. Es kann auch davon ausgegangen werden, dass die von der Fondation Franz Weber lancierte Volksinitiative "Tiere sind keine Sache!" angesichts der sprichwörtlichen Hartnäckigkeit ihres Hauptinitianten auch noch fristgerecht zustande kommen wird.
Bei allen Beteuerungen beider Initiativkomitees bezüglich eines Rückzugs ihrer Volksinitiative, sofern das Parlament spurt und den Vorstoss der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen akzeptiert, ist kaum damit zu rechnen, dass die Volksinitiativen zurückgezogen werden, ehe das Gesetzgebungsprojekt steht, und zwar nach Façon beider Initiativkomitees.
Wir haben also die besondere Situation, dass zwei Volksinitiativen vorliegen, welche das gleiche Thema beinhalten wie die Parlamentarische Initiative Marty Dick. Volksinitiativen [PAGE 530] sind nun aber vom Bundesrat zu behandeln und zuhanden des Parlamentes vorzubereiten; eine Parlamentarische Initiative behandelt demgegenüber zunächst der Rat, in dem sie eingereicht worden ist. Wir haben also einmal mehr ein Gesetzgebungsverfahren, welches auf zwei Stufen abläuft. Dies ist nicht nur aus der Sicht der geltenden Ordnung, sondern ebenso für alle Beteiligten höchst unbefriedigend. Vor allem aber vermag ich nicht zu verstehen, dass der Ständerat als Chambre de réflexion mit dem beantragten Folgegeben der Parlamentarischen Initiative einem solchen Tohuwabohu Vorschub leistet und damit einen fragwürdigen Präzedenzfall schafft, indem er das Anliegen der Initianten vorwegnimmt und sich in die Rolle des Vollzugsorganes der Initianten von Volksbegehren begibt. Richtig ist doch vielmehr, dass der Bundesrat als zuständiges Organ - ich betone: als zuständiges Organ - die Initiativen prüft, mit den Initianten die erforderlichen Gespräche führt und danach dem Parlament Bericht erstattet und Antrag stellt. Selbstverständlich bleibt es dem Bundesrat dabei unbenommen, die Vorarbeiten der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen als indirekten Gegenvorschlag dem Parlament als Antrag zu unterbreiten, so dass die geleisteten Vorarbeiten keineswegs nutzlos sind. Wie hat doch unser Ratspräsident am vergangenen Montag so schön gesagt: "Alles schön der Reihe nach."
Zum Schluss möchte ich nochmals betonen, dass es mir hier weder um eine materielle Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative Marty Dick noch um eine Stellungnahme zu den lancierten bzw. bereits eingereichten Volksinitiativen geht. Mein Ablehnungsantrag erfolgt einzig und allein aus Gründen der ordnungsgemässen Verfahrensabwicklung. Denn es nützt nichts, wenn der Ständerat immer wieder die Fragwürdigkeit des Institutes der Parlamentarischen Initiative rügt, im konkreten Einzelfall aber selber die geltende Verfahrensordnung ritzt. Ich bin mir zwar durchaus bewusst, dass ich angesichts der politischen Popularität des initiierten Anliegens und bei den klaren Mehrheitsverhältnissen in der Kommission in diesem Rat kaum Gehör finden werde. Dennoch ist es mir ein wichtiges Anliegen, auf diese verfahrensrechtlichen Komplikationen im Ständerat hinzuweisen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und damit die Bahn für eine ordnungsgemässe Behandlung der offensichtlich breit abgestützten Volksbegehren freizugeben.