Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-28
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-28
Wortprotokoll
Es ist in unserem Bundesstaat erstmalig und damit hoffentlich ein gutes Zeichen, dass ein Gesetz über Regionalpolitik nicht in Bern beraten wird, sondern dass hier vor Ort, wo sich der Entscheid auswirkt, darüber gesprochen wird.
Die Regionalorganisation Surselva - die Region, in der wir tagen - wurde im Jahr 1967 gegründet. Es handelt sich dabei um die älteste offizielle Bergregion der Schweiz, die ihre Arbeit bereits acht Jahre vor der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) und damit der Geburt der direkten Regionalpolitik im Jahre 1975 aufgenommen hat.
Ich möchte zuerst allen Sprechern der Fraktionen danken, dass sie sich in der Eintretensdebatte allesamt zugunsten dieser Gesetzesvorlage und damit zugunsten der neuen Regionalpolitik geäussert haben. Sie haben damit bestätigt, dass der Bund eine gute Grundlage geschaffen hat, um den Kantonen und Regionen, ergänzend zum NFA und zur [PAGE 1377] Grundversorgungspolitik, gezielte Impulse zur Steigerung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu verleihen.
Sie können in der Geschichte der Regional- und Disparitätenentwicklung weit in die Vergangenheit zurückblättern um festzustellen, dass immer wieder Versuche unternommen wurden, um das heutige Instrumentarium für die Bewältigung des Strukturwandels in den Regionen wirksamer zu machen: So wurden 1983, ausgelöst durch regionale und zum Teil landesweite Strukturprobleme, beim IHG und beim Bonny-Beschluss Anpassungen vorgenommen, als Bestandteile der Massnahmen zur mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft. Mitte der Neunzigerjahre wurde das neue Programm "Regio Plus" zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum gestartet, da sich dieser mit der Neuausrichtung der Agrarpolitik zu verschärfen begann. Weiter wurden im Jahre 2000 die befristeten Massnahmen des Bundesrates zur Flankierung der regionalen Liberalisierungswirkungen beschlossen.
All diese Aktionen haben jeweils eine Weile weitergeholfen. Die Effekte waren aber mindestens teilweise ungenügend, indem das Parlament mit seinem Beschluss zwar Solidarität markierte, die Evaluation des IHG und des Bonny-Beschlusses im Jahr 2004 jedoch klar zeigte, dass diese Instrumente die wirtschaftliche Basis der geförderten Regionen nicht nachhaltig zu stärken vermochten.
Ein anderes Charakteristikum hat uns denn auch bewogen, diese Revision, die Ihnen vorliegt, an die Hand zu nehmen, und zwar die lange Reaktionszeit. Bedingt durch die Vorbereitungsarbeiten und die parlamentarischen Prozesse, sind die Wirkungen jeweils erst lange Zeit nach Beginn des Strukturwandels in Kraft getreten. Deshalb ist es richtig, dass mit der neuen Regionalpolitik des Bundes ein Paradigmenwechsel erfolgt, sowohl hinsichtlich der Förderungsinhalte als auch bezüglich der Reaktionszeit und der Umsetzungsprozesse. Die neue Regionalpolitik, für die dieser Gesetzentwurf der Grundstein sein soll, zeichnet sich durch fünf Hauptmerkmale aus:
1. Sie verfolgt mit beschränkten Mitteln ein klar definiertes Ziel: die Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Die Messbarkeit der Wirkung wird sich erhöhen, denn heute werden mit denselben beschränkten Mitteln gleichzeitig alle möglichen Ziele der Regionalentwicklung verfolgt.
2. Sie grenzt sich klar vom NFA ab, worauf einige Redner zu Recht hingewiesen haben. Der NFA verfolgt Ziele wie Steuergerechtigkeit, Aufgabenteilung nach sachgerechten Kriterien usw. Es wird Aufgabe des NFA sein, die kantonalen Unterschiede in Bezug auf Ressourcenausstattung und unbeeinflussbare Strukturlasten auszugleichen. Mit dem NFA werden ressourcenschwache Kantone und damit auch die Berggebiete in die Lage versetzt, die Basisversorgung dank des ausgebauten Finanzausgleichs im engeren Sinne nach eigenen Prioritäten sicherzustellen.
3. Regionalpolitik ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nach dem Subsidiaritätsprinzip umgesetzt wird. Die Regionen und die Kantone haben ihre eigenen Ressourcen, Programme und Projekte zu mobilisieren, bevor regionalpolitische Mittel des Bundes eingesetzt werden.
4. Mit der Regionalpolitik - mit dem Instrumenteneinsatz, den wir Ihnen vorschlagen - kann viel besser und rascher auf die sich ändernden regionalwirtschaftlichen Herausforderungen reagiert werden. Es ist wichtig zu wissen, dass das Gesetz einen Rahmen für den Mitteleinsatz gibt. Die Programmvereinbarungen mit den Kantonen überlassen den Kantonen die projektweise Prioritätensetzung. Der Fonds ermöglicht dann eine zeitgerechte Mitfinanzierung. Bundesrat und Parlament behalten bei diesem System die Kontrolle über den tatsächlichen Mitteleinsatz, und zwar durch die periodische Festlegung von Programmschwerpunkten und Kreditrahmen, die nur gestützt auf Rechenschaftsberichte und Evaluationen erfolgen wird.
5. Wir sind der Überzeugung, dass diese Vorlage auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Steuern und Finanzen kontrollierbar ist. Anders als Frau Genner sind wir der Ansicht, dass mit diesem Gesetz eben auch in finanzpolitischer Hinsicht eine klare Grundlage geschaffen wird. Wir werden Ihnen im nächsten Jahr einen einfachen Bundesbeschluss für den Zahlungsrahmen vorlegen, damit eben auch der Rahmen für die Investitionen in die Regionalpolitik klar abgesteckt ist. Dann ist, glaube ich, auch Ihr Anliegen erfüllt.
Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz dem Bund künftig Aufwendungen von 30 Millionen Franken pro Jahr verursachen wird. Zwischen 1997 und 2005 lagen die durchschnittlichen Aufwendungen für die Finanzierung aller bisherigen Massnahmen bei 60 Millionen Franken pro Jahr.
Als weitere Errungenschaft, auf die wir sicher stolz sein dürfen, darf ich auch den Konsens bezeichnen, den wir bei dieser Vorlage mit den Kantonen erzielt haben. 2004 äusserte sich ein grosser Teil der Kantone noch kritisch; 2005 wurde die Vorlage mit den Volkswirtschaftsdirektoren optimiert, und seit einigen Monaten stellen wir fest, dass Kantone bereits damit begonnen haben, ihre eigenen Gesetzesgrundlagen und wirtschaftspolitischen Programme auf das Konzept der neuen Regionalpolitik abzustimmen.
Sie wissen, dass wir bereits 2004 eine Initiative für Pilotprojekte dieser neuen Regionalpolitik gestartet haben. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, anhand einer kleinen Auswahl von Projekten aufzuzeigen, welche konkreten Ansätze und praktischen Anwendungen von dieser neuen Regionalpolitik zu erwarten sind.
J'aimerais parler d'abord d'un projet pilote du canton de Neuchâtel, nommé "La tradition dans l'innovation". Par ce projet, on veut assurer la cohérence de l'action publique dans les différents processus déjà engagés.
Le canton de Neuchâtel a ainsi proposé un projet de territoire cantonal intitulé, comme je viens de le dire, "La tradition dans l'innovation". Il s'agit de rendre complémentaires les villes formant le réseau urbain neuchâtelois et les régions, en reconnaissant à chaque espace pertinent ses atouts spécifiques. La conclusion de contrats d'agglomérations et de régions couronnera cette mise en oeuvre. Ces instruments traduisent des accords négociés entre partenaires institutionnels et privés sur des objectifs précis et des prestations réciproques, avec des modalités de mise en oeuvre.
Zu einem zweiten Pilotprojekt aus dem Kanton Schaffhausen, das aber räumlich auch die angrenzenden Kantone Thurgau und Zürich mit einbezieht: Es geht dabei um den internationalen Verpackungscluster und das Verpackungsinstitut in Neuhausen. Hier haben in der Bodenseeregion Weltmarktführer auf dem Gebiet der Verpackungstechnik und der Verpackungsmaterialien sowie bedeutende abpackende Unternehmen ihren Sitz. Die komplette Wertschöpfungskette, einschliesslich zugehöriger Supportfunktionen, ist in der Bodenseeregion vorhanden. Mit diesem Projekt kann nun auf Initiative von deutscher und schweizerischer Seite und in Zusammenarbeit mit den Hochschulen Konstanz und Stuttgart sowie der Zürcher Hochschule Winterthur das International Packaging Institute (IPI) realisiert werden. Damit können wir als Ergebnis ein weltweit führendes internationales Kompetenzzentrum für Verpackungstechnologie auf den Weg schicken.
Schlussendlich das Pilotprojekt der Zentralschweizer Kantone und Regionen, mit dem Namen "Neuland": Mit diesem Projekt will die Zentralschweiz die Zusammenarbeit von kleineren und mittleren Unternehmen und den Fachhochschulen erleichtern. Auch hier stimmen die ersten Erfahrungen optimistisch, indem Forschung und Praxis eine gemeinsame Sprache und eine Plattform gefunden haben. Das bringt Wertschöpfung in der Region, das bringt Arbeitsplätze in die Region.
Die neue Regionalpolitik (NPR) wird dabei nicht ohne Änderungen bei den Umsetzungsprozessen anwendbar sein. Wenn sich Kantone und Regionen während dreissig Jahren an gewisse Mechanismen der heutigen Instrumente gewöhnt haben, bringt ein solcher Wechsel zur NRP mit Sicherheit auch Anpassungsschwierigkeiten mit sich, und er wird auch Bedenken auslösen.
Ich kann und möchte Ihnen an dieser Stelle deshalb noch zwei Dinge mit auf den Weg geben: [PAGE 1378]
1. Dieses neue Konzept will keine Errungenschaften der bisherigen Regionalpolitik über Bord werfen, bei denen nachgewiesen ist, dass sie einen merkbaren Beitrag zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit geleistet haben. Einige IHG-Regionen haben vorbildlich gearbeitet, und auch mit den anderen Instrumenten wurden zum Teil erfolgreiche Projekte gefördert. Die Kantone werden selbstständig entscheiden, wie diese Elemente in die neue Regionalpolitik überführt werden. Ich denke etwa an den Einbezug der heutigen IHG-Regionen oder der Gemeindeverbände in die NRP.
2. Es wird kein regionalpolitisches Instrument von Beginn weg auf vollen Touren laufen. Das IHG benötigte acht Jahre, bis das Entwicklungskonzept der letzten Region, des Val-de-Ruz, vom Bund genehmigt werden konnte. Wir werden also in der Zusammenarbeit mit den Kantonen mit Sicherheit auch den Zeitbedarf für den Paradigmenwechsel berücksichtigen. Sie werden mit diesem neuen Gesetz die Grundlage für eine moderne und auch in Zukunft anpassungsfähige Regionalpolitik des Bundes schaffen. Diese erste Etappe wird dann im Laufe des nächsten Jahres ergänzt werden durch eine Botschaft zum Mehrjahresprogramm, in der wir die Schwerpunkte der Umsetzungsaktivitäten aufzeigen werden. Dabei wird Ihnen ein Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses zur weiteren Alimentierung des Fonds zur Regionalentwicklung vorgelegt werden.
Ich bitte Sie daher, dem positiven Geist dieser parlamentarischen Beratung zu folgen und auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Mit ebensolcher Überzeugung bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Gysin Remo abzulehnen.
Die Frage, ob die Städte und Agglomerationen in die Regionalpolitik einzubeziehen sind, wurde vom Bundesrat bereits in der Vernehmlassung gestellt. Dies wurde in der Vernehmlassung dann von einer überwiegenden Mehrheit klar abgelehnt. Es wäre auch problematisch im Hinblick auf Artikel 103 der Bundesverfassung, der besagt, dass der Bund Landesgegenden unterstützen kann, "wenn zumutbare Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausreichen." Bei den Agglomerationen stellt sich natürlich schon die Frage, ob sie sich wirklich nicht selber helfen können. Wir sind daher der Ansicht, dass in Auslegung dieser Verfassungsbestimmung schon der Ansatz für eine Agglomerationspolitik im Rahmen der neuen Regionalpolitik vorhanden wäre. Der Bundesrat hat gegenüber der Agglomerationspolitik aber nicht einfach Desinteresse gezeigt; wir haben sie im Bereich der Raumentwicklungspolitik seit Dezember 2001 vielmehr als festen Bestandteil verankert, und - es wurde im Rahmen der Debatte erwähnt - selbstverständlich stehen die Agglomerationen gerade im Verkehrsbereich mit dem Infrastrukturfonds im Vordergrund. Das ist richtig so. Dort besteht auch ein Bedarf, und dort liegt auch die Problematik der Agglomerationen. Nicht zuletzt hat selbst der Schweizerische Städteverband sich klar für diese Vorlage ausgesprochen, selbst wenn man ursprünglich auch dort den Einbezug der Agglomerationen ins Auge gefasst hat. Aber auch der Städteverband sieht heute ein, dass die Gesetzesgrundlagen nicht in der NRP zu schaffen sind, sondern in der Raumpolitik, Verkehrspolitik und Sozialpolitik, also in anderen Bereichen als in jenem Bereich, über den wir heute debattieren.
Ich empfehle Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten, die Rückweisung abzulehnen, und freue mich auf die Detailberatung.